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NORDRHEIN-WESTFALEN/2325: Offene Ganztagsschule (Li)


Landtag intern 3/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

PLENARMELDUNGEN
Offene Ganztagsschule


21.3.2018 - Wie lässt sich der Rechtsanspruch für Kinder auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Nordrhein-Westfalen umsetzen? Mit dieser Frage hat sich der Landtag auf Basis eines Antrags der SPD-Fraktion (Drs. 17/2164) befasst. Im Koalitionsvertrag sei auf Bundesebene festgelegt worden, dass Grundschulkinder bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz haben sollten, heißt es im Antrag. Die Große Koalition habe auf Bundesebene zudem Investitionen von 2 Milliarden Euro in die Ganztagsbetreuung angekündigt. "Vor diesem Hintergrund muss das Land Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich ein Konzept erarbeiten, wie der Rechtsanspruch umsetzbar ist." Es sei zudem nötig, die Ganztagsbetreuung auch inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Landesregierung müsse einen "Ganztagsgipfel" einberufen und alle beteiligten Akteure - Kommunen, Schulen, OGS-Träger und Elternvertreter - an einen Tisch holen, um frühzeitig für Sicherheit zu sorgen. Der Antrag wurde zur weiteren Beratungen an den Ausschuss für Schule und Bildung (federführend) sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen.

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Quelle:
Landtag intern 3 - 49. Jahrgang, 27.03.2018, S. 4
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
André Kuper, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf
Telefon (0211) 884-2472, -2850, -2442, -2107, -2304, -2309
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Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2018

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