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NORDRHEIN-WESTFALEN/2353: Sachverständige zur digitalen Ausstattung von Pädagogen (Li)


Landtag intern 8/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Lehrer, Rechner, Schülerdaten
Sachverständige zur digitalen Ausstattung von Pädagogen

von Michael Zabka


5. September 2018 - Brauchen Lehrerinnen und Lehrer Dienstcomputer? Mit dieser Frage haben sich die Ausschüsse für Schule und Weiterbildung sowie für Digitalisierung und Innovation befasst. In einer gemeinsamen Anhörung der beiden Fachausschüsse äußerten sich Sachverständige zum Thema.


Im Mittelpunkt stand ein Antrag der SPD-Fraktion: "Landesregierung muss kurzfristig ein Konzept zur digitalen Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern vorlegen" (Drs. 17/2560). Seit Januar 2018 liege eine Dienstanweisung des Ministeriums für Schule und Bildung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule vor, heißt es in dem Antrag: "Diese sichert die Position des Landes in Bezug auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung und schiebt damit die Verantwortung an die Schulen, in diesem Fall an die Schulleitungen." Es könne aber "auf Dauer nicht angehen", dass Lehrkräfte auf private Rechner angewiesen seien, um Schülerdaten zu verarbeiten, und dafür eine Richtlinie unterzeichnen müssten. Die nötige IT-Ausstattung müsse Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellt werden. Erforderlich sei zudem eine Plattform, "damit sie die sensiblen Schülerinnen- und Schülerdaten auch sicher weiterverarbeiten können".

Die kommunalen Spitzenverbände boten ihre Unterstützung bei der Erarbeitung eines Konzepts an, wiesen aber darauf hin: Für die informationstechnische Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern seien die Schulträger nach derzeitiger Rechtslage nicht zuständig. Viele Schulen hätten feste Bildschirmarbeitsplätze fürs Lehrpersonal eingerichtet: "In der Regel ist ein solcher Arbeitsplatz für mehrere Lehrkräfte ausreichend." Bei der Nutzung privater Endgeräte sei bereits in der Vergangenheit eine Genehmigung der Schulleitung erforderlich gewesen. Es sei lediglich ein Formular hinzugekommen: "Die darin enthaltenen Vorgaben erscheinen aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände nicht unzumutbar."

Der Verband "lehrer nrw" ist anderer Ansicht. Es sei "dringend notwendig, den Lehrkräften für ihre Arbeit Computer, Tablets oder andere Endgeräte zur Verfügung zu stellen, die ausschließlich dienstlich genutzt werden", und ein "Gebot der Selbstverständlichkeit, dass sich die Schulträger an den Kosten für die digitale Ausstattung beteiligen". Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Dass Lehrkräfte "auf ihre privaten Endgeräte zurückgreifen und darüber hinaus Genehmigungen unterzeichnen müssen, um ihren Beruf überhaupt ausüben zu können", sei nicht hinnehmbar. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hielt die im Antrag genannten Forderungen für "längst überfällig". Landesregierungen könnten spätestens seit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht voraussetzen, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre privaten Geräte für dienstliche Zwecke einsetzten. Auch die geforderten Schutzvorkehrungen seien aufgrund unterschiedlicher IT-Kenntnisse "nicht generell einforderbar". Fazit des VBE: Die Bereitstellung dienstlicher Endgeräte sei "zwingend erforderlich, damit Lehrkräfte ihren dienstlichen Verpflichtungen nachkommen können".


"Ein Gerät für beide Aufgaben"

Lehrerinnen und Lehrer bräuchten digitale Technik im Unterricht und zur Verarbeitung personenbezogener Daten, so die "Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft" in ihrer Stellungnahme. Die Ausstattung, die dafür zur Verfügung gestellt werde, sei nicht ausreichend: "Eine zukünftige Ausstattungskonzeption muss es Lehrkräften erlauben, mit einem einzigen Gerät beide Aufgaben zu erledigen." Eine Ausstattung mit Dienstgeräten sei "grundsätzlich zu befürworten". Erforderlich seien zudem IT-Fachkräfte in den Schulen.

Detlef Schubert, Referent für Medienbildung der Bezirksregierung Detmold, berichtete über das Projekt "Lernstatt 2020" der Stadt Paderborn. Jedem Lehrer der teilnehmenden Schulen stehe für die pädagogische Arbeit ein personifiziertes Tablet zur Verfügung. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten müssten sie jedoch Arbeitsplätze in der Verwaltung nutzen. "Pädagogische und verwaltungstechnische Aufgaben sollten nur mit einem Gerät erledigt werden", so Schubert. Er empfahl die Einrichtung von Arbeitskreisen, "in denen Vertreter der Schulverwaltung, Techniker, Pädagogen und der Datenschutzbeauftragte gemeinsam an einem Tisch sitzen".

Es reiche nicht, Dienstgeräte zur Verfügung zu stellen, befand Dr. Andreas Engel (Stadt Köln, Amt für Informationsverarbeitung). Erforderlich sei zudem ein "integriertes Betriebs- und Supportmodell".

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Quelle:
Landtag intern 8 - 49. Jahrgang, 25.09.2018, S. 7
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2018

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