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NORDRHEIN-WESTFALEN/2366: Mehr Befugnisse für die Polizei (Li)


Landtag intern 11/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Mehr Befugnisse für die Polizei
Landtag verabschiedet "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit"

von Michael Zabka und Thomas Becker


12. Dezember 2018 - Der Landtag hat das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen" verabschiedet. Es sieht mehr Befugnisse für die Polizei vor - u. a. den Einsatz elektronischer Fußfesseln, die Ausweitung der Videobeobachtung und das Auslesen sogenannter Messenger-Dienste. Verdächtige sollen zudem länger in Gewahrsam genommen werden können.


Für den Gesetzentwurf der Landesregierung, der nach Ausschussberatungen in einigen Punkten geändert worden war, stimmten die Fraktionen von CDU, SPD und FDP. Die Grünen stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

"Heute beschließen wir einen Meilenstein für die Sicherheitsarchitektur in Nordrhein-Westfalen", sagte Gregor Golland (CDU). Das neue Polizeigesetz sei "ein riesiger Schritt nach vorn", es hebe das Land auf ein "neues Sicherheitsniveau". Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit werde gewahrt, Schutzlücken im bisherigen Gesetz würden geschlossen. In einem fast einjährigen Prozess unter Berücksichtigung zweier Expertenanhörungen habe man ein verfassungskonformes Gesetz geschaffen. An entscheidenden Stellen sei es verbessert worden und werde nun von einer "breiten parlamentarischen Mehrheit getragen".

Die Diskussionen über das neue Polizeigesetz seien in seiner Fraktion nicht immer einfach gewesen, sagte Hartmut Ganzke (SPD). Man stimme dem Entwurf aber zu, da es sich nicht mehr um jenen handle, den die Landesregierung im Frühjahr vorgelegt habe. Die jetzige Fassung sei in intensiven Verhandlungen "entschärft" worden, die Begriffe "drohende Gefahr" und "drohende terroristische Gefahr" habe man gestrichen. "Es werden keine Freiheitsrechte ins Abseits gestellt", sagte Ganzke. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen blieben mit dem neuen Polizeigesetz gewahrt.

Marc Lürbke (FDP) sprach von einem "langen Weg" des Gesetzes bis zur zweiten Lesung: "Er hat sich aber gelohnt." Die Sicherheit im Land werde verbessert, Bürgerrechte blieben gewahrt. Beides gehöre zusammen: "Freiheit und Sicherheit müssen immer sauber austariert werden. Das ist uns mit diesem Polizeigesetz gelungen." Nach der ersten Sachverständigenanhörung sei seiner Fraktion klar gewesen, dass Nachbesserungen erforderlich seien. Diese Korrekturen seien erfolgt, sagte Lürbke. Die breite parlamentarische Mehrheit für das Gesetz sei ein "wichtiges Signal für die Menschen im Land".

Der Gesetzentwurf sei ein "tiefer Eingriff in die Grundrechte", kritisierte Verena Schäffer (Grüne). Menschen auf Verdacht in Gewahrsam zu nehmen, widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien und schränke das hohe Gute der Freiheitsrechte ein. Es sei ein Trugschluss zu glauben, dass mehr Befugnisse der Polizei für mehr Sicherheit sorgten. Die Landesregierung schüre Ängste in der Bevölkerung, obwohl die Zahlen in der Kriminalstatistik von NRW rückläufig seien, sagte Schäffer. "Wir haben als Politiker hier die Verantwortung, redlich zu agieren und aufgrund von Fakten zu entscheiden."

"Reale Terrorgefahr"

Markus Wagner, Vorsitzender der AfD-Fraktion, begrüßte das Anliegen der Landesregierung, für mehr Sicherheit sorgen zu wollen. Mehr Befugnisse und Präsenz der Polizei seien nötig, um gegen Kriminalität und Terrorismus vorzugehen. Durch eine verfehlte Migrationspolitik seien Gefahren durch islamistische Anschläge gestiegen. Über die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen hinaus forderte Wagner ein Prüf- und Zulassungsverfahren für "nichtletale Geschossarten", eine Verlängerung des Unterbringungsgewahrsams auf bis zu drei Monate und die Möglichkeit der Schleierfahndung, insbesondere im Grenzbereich und auf Fernstraßen.

Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte, der Anschlag in Straßburg am Tag zuvor habe einmal mehr gezeigt, dass die Gefahr des Terrorismus real sei. Mit Maßnahmen wie Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und elektronischen Fußfesseln könne die Polizei "endlich gegen terroristische Gefährder vorgehen" - und zwar, "bevor die Bombe explodiert ist", sagte Reul. Das vorgelegte "Sicherheitspaket I" sei in erster Linie ein Anti-Terrorpaket. Es biete zudem Maßnahmen zum Schutz vor Pädophilen, Stalkern oder Hooligans. Der Gesetzentwurf folge dem Grundsatz: "Täterschutz darf niemals vor Opferschutz gehen."


GRUNDLAGEN DES BESCHLUSSES

Dem Beschluss des Plenums lagen der Gesetzentwurf der Landesregierung (17/2351), die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/4525) sowie ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP (17/4541) zugrunde.

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Quelle:
Landtag intern 11 - 49. Jahrgang, 18.12.2018, S. 3
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2019

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