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RHEINLAND-PFALZ/3284: Urteil zur Luftverkehrssteuer (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 05.11.2014

BVerfG-Urteil zur Luftverkehrssteuer

Alexander Licht: Die Luftverkehrssteuer entscheidet nicht über die Zukunft am Hahn



"Die Zukunft des Flughafens Hahn entscheidet sich nicht an der Existenz der Luftverkehrssteuer", so heute der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine diesbezügliche Klage des Landes Rheinland-Pfalz zurückgewiesen und die Steuer als verfassungskonform befunden. Die Landesregierung wollte mit seiner Klage die Abschaffung der Steuer erzwingen. Sie hat eine Niederlage erlitten.

"Der Flughafen Zweibrücken ist nicht an dieser Steuer gescheitert und auch die Probleme am Hahn sind nicht darauf zurückzuführen. In beiden Fällen kam und kommt es allein auf das Handeln der Landesregierung an. Die Landesregierung hat diese Steuer und ihre Klage dagegen immer als Alibi für die eigenen Fehler beim Aufbau und Betrieb der beiden Flughäfen missbraucht. Inzwischen hat die Entwicklung deutlich vor Augen geführt, dass ganz andere Faktoren entscheidend sind.

Der Umgang der Landesregierung mit dem europäischen Beihilferecht und die Unfähigkeit, kompetente und private Investoren und Partner mit plausiblen Geschäftsmodellen für die Flughäfen zu interessieren, ist das eigentliche Problem. Beim Hahn hat die Landesregierung jetzt eine allerletzte Chance. Ich hoffe für die Region, dass sie diese Chance besser nutzt als bei allen anderen wirtschaftlichen Projekten der vergangenen Jahre."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. November 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2014