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RHEINLAND-PFALZ/2628: 2020 Ende mit Neuverschuldung (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 6/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 13. Februar 2012

2020: Ende mit Neuverschuldung

Ausschuss hört Experten zur Umsetzung der Schuldenbremse


Unter Leitung des Vorsitzenden Frank Puchtler (SPD) hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Experten aus den Bereichen Recht und Wirtschaft zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse angehört. Gegenstand des mehrstündigen Hearings war der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse.

Bereits Ende 2010 hatte der Landtag mit den Stimmen aller zum damaligen Zeitpunkt im Landtag vertretenen Fraktionen eine landesverfassungsrechtliche Schuldengrenze beschlossen. Der Landtag ging seinerzeit davon aus, dass verbindliche Regelungen zur Schuldenbegrenzung für die Landeshaushalte nicht im Grundgesetz, sondern nur durch Änderung der Landesverfassung beschlossen werden können.

Der neu gefasste Artikel 117 der Landesverfassung sieht vor, dass der Landeshaushalt spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich ohne Neuverschuldung auskommen muss. Bis dahin ist das sogenannte "strukturelle Defizit" schrittweise zu verringern. Eine Abweichung von der Schuldengrenze ist nur in drei Fällen zulässig: Zum einen geht es um den Ausgleich "konjunkturbedingter Defizite", zum anderen um die Kompensation eines erheblichen vorübergehenden Finanzbedarfs infolge von "Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen" oder "einer auf höchstens vier Jahre befristeten Anpassung an eine strukturelle, auf Rechtsvorschriften beruhende und dem Land nicht zurechenbare Änderung der Einnahme- oder Ausgabesituation" (sog. Strukturanpassungskredite). Hierfür aufgenommene Kredite sind konjunkturgerecht zu tilgen.

Die konkrete Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Schuldenregel muss der Landtag per Gesetz regeln. Zu dem hierzu vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung hörte der Haushaltsausschuss den Präsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz Klaus Behnke, den Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Werner Gatzer sowie die Professoren Ashok Kaul (Universität Saarbrücken), Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg), Jens Südekum (Universität Duisburg-Essen) sowie Joachim Wieland (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer).

Alle Sachverständigen betonten die Bedeutung der neuen Schuldenregel in der Landesverfassung. Übereinstimmendes Lob gab es dafür, dass das Land Rheinland-Pfalz als eines der ersten Länder bundesweit die konkrete gesetzliche Ausgestaltung in Angriff genommen hat.


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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 6/2012, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2012