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RHEINLAND-PFALZ/2647: Ab 2020 ohne Neuverschuldung (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 10/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 26. März 2012

Ab 2020 ohne Neuverschuldung

Ausschuss setzte Beratungen über Schuldenbremse fort



Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat unter Leitung des Vorsitzenden Frank Puchtler (SPD) die Beratungen zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse fortgesetzt.

Auf der Grundlage einer im Januar durchgeführten Expertenanhörung diskutierten die Mitglieder des Ausschusses den hierzu von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Die regierungstragenden Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und die oppositionelle CDU-Fraktion waren sich einig, dass die Anhörung wertvolle Erkenntnisse für die weiteren Beratungen gebracht hat. Bis zur Sitzung des Ausschusses Anfang Mai wollen die Fraktionen Gespräche darüber führen, ob Anregungen der Sachverständigen in einem gemeinsamen Änderungsantrag aller drei Fraktionen umgesetzt werden können. Auch die Änderung der Landesverfassung war Ende 2010 mit den Stimmen aller zum damaligen Zeitpunkt im Landtag vertretenen Fraktionen beschlossen worden.

Der neu gefasste Artikel 117 der Landesverfassung sieht vor, dass der Landeshaushalt spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich ohne Neuverschuldung auskommen muss. Bis dahin ist das sogenannte "strukturelle Defizit" schrittweise zu verringern. Eine Abweichung von der Schuldengrenze ist nur in drei Fällen zulässig: zum Ausgleich "konjunkturbedingter Defizite", zur Kompensation eines erheblichen vorübergehenden Finanzbedarfs infolge von "Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen" oder zum Ausgleich "einer auf höchstens vier Jahre befristeten Anpassung an eine strukturelle, auf Rechtsvorschriften beruhende und dem Land nicht zurechenbare Änderung der Einnahmeoder Ausgabesituation" (sog. Strukturanpassungskredite). Hierfür aufgenommene Kredite sind konjunkturgerecht zu tilgen. Die konkrete Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Schuldenregel muss der Landtag per Gesetz regeln.

Neben der Umsetzung der Schuldenbremse standen weitere Punkte auf der Tagesordnung des Ausschusses. So unterrichtete die Landesregierung den Ausschuss über von ihr genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie über die Veräußerung landeseigener Grundstücke. Ferner nahm der Ausschuss eine Unterrichtung der Landesregierung über eine Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung entgegen. Außerdem ging es um die Rechtsgrundlagen und Werthaltigkeit einer im Haushaltsjahr 2007‍ ‍gebildeten Ausgleichsrücklage sowie um die Prüfung von ZDF und ARTE durch den Landesrechnungshof.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 10/2012, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2012