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RHEINLAND-PFALZ/2666: Hafterleichterung bereits nach fünf Jahren? (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 17/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 21. Mai 2012

Hafterleichterung bereits nach fünf Jahren?



In einer von der CDU beantragten Aussprache wurde über die geplanten Änderungen des Gesetzes zum Strafvollzug diskutiert. Dieses Gesetz sieht vor, dass erste Hafterleichterungen bereits nach fünf, nicht mehr erst seit zehn Jahren, möglich sind und in Einzelfällen eine vorzeitige Haftentlassung denkbar ist. Die CDU-Fraktion kritisierte die geplanten Änderungen als unnötige Hafterleichterungen und warnte vor der Vernachlässigung des Opferschutzes. Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen lobten den Gesetzesentwurf insbesondere für die verstärkten Maßnahmen zur Resozialisierung der Täter, welche die Rückfallquote deutlich senken könnten.

Christian Baldauf (CDU) kritisierte die Möglichkeit eines vorzeitigen Hafturlaubs, der für ihn eine Hafterleichterung darstelle. Für die CDU-Fraktion gelte nach wie vor, dass eine Strafe auch Sühne nach sich ziehen müsse. Daher lehne die CDU Hafterleichterungen bereits nach fünf Jahren ab. Auch die Polizei und Opferschutzverbände lehnen diese Entscheidung ab. Zudem seien 95 Prozent der Bevölkerung gegen diese Entscheidung gab Baldauf zu bedenken. "Für uns steht das Opfer im Mittelpunkt, nicht der Täter. Die Landesregierung bringt es so weit, dass der Täter nachher mehr gilt, als das Opfer", kritisierte Baldauf den Kurs der Regierung.

Der CDU-Fraktion warf Heiko Sippel (SPD) vor, dieses schwierige und heikle Thema öffentlichkeitswirksam ausschlachten zu wollen - und dies noch bevor das Gesetz zum Strafvollzug überhaupt ins Parlament gekommen sei. "Es wird ein Punkt des Gesetzes herausgegriffen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Das ist unverantwortlich und wird der Sache nicht gerecht", kritisierte Sippel. Dieser Mustergesetzesentwurf sei der gemeinsame Entwurf von zehn Bundesländern, unter denen sich auch einige CDU-geführte Bundesländer befänden, bemerkte Sippel. Die Resozialisierung und der Behandlungsvollzug könnten die Rückfallquote enorm verringern. Im Sinne der Gesellschaft müsste alles dafür getan werden, dass Straftäter künftig straffrei bleiben.

Gunther Heinisch (Bündnis 90/Die Grünen) lobte den Gesetzesentwurf ausdrücklich als zeitgemäß und human. Vollzugslockerungen, so Heinisch, könnten einen Beitrag zur Resozialisierung leisten. Zudem seien sie auch nur dann möglich, wenn dies nach einer gründlichen Prüfung im Einzelfall zu verantworten ist.

Justizminister Jochen Hartloff (SPD) betonte zudem, dass es nicht sinnvoll sei den Opferschutz gegen die Arbeit mit den Tätern auszuspielen. Die intensive Betreuung des Täters läge im Interesse der Resozialisierung und des Schutzes der Bevölkerung. So könnte die Gefahr der Rückfälligkeit deutlich gesenkt werden. Bereits in der Vergangenheit habe es die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung gegeben. Außerdem müsse zwischen extrem gefährlichen Straftätern und diesen, die bereits erfolgreich eine Therapie abgeschlossen haben, unterschieden werden. Erstere wären von dieser Regelung sowieso von vornherein ausgeschlossen.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 17/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2012