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RHEINLAND-PFALZ/2681: Ab 2020 keine Neuverschuldung mehr (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 22/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 25. Juni 2012

Ab 2020 keine Neuverschuldung mehr

Haushaltsausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Schuldenbremse zu



Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat unter Leitung seines Vorsitzenden Frank Puchtler (SPD) das Ausführungsgesetz zur verfassungsrechtlichen Schuldenbremse abschließend beraten.

Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Ausschuss dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf zur Schuldenbremse in insgesamt vier Sitzungen intensiv beraten. Er konnte dabei auch auf die Expertise von Sachverständigen zurückgreifen, die er im Januar angehört hatte.

Die im Dezember 2010 in Artikel 117 der Landesverfassung der Verfassung verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass der Landeshaushalt spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich ohne Neuverschuldung auskommen muss. Bis dahin ist das sogenannte "strukturelle Defizit" schrittweise zu verringern. Eine Abweichung von der Schuldengrenze ist nur in drei Fällen zulässig: zum Ausgleich konjunkturbedingter Defizite, zur Kompensation eines erheblichen vorübergehenden Finanzbedarfs infolge von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen oder zum Ausgleich einer auf höchstens vier Jahre befristeten Anpassung an eine strukturelle, auf Rechtsvorschriften beruhende und dem Land nicht zurechenbare Änderung der Einnahme- oder Ausgabesituation (sog. Strukturanpassungskredite). Hierfür aufgenommene Kredite sind konjunkturgerecht zu tilgen. Die konkrete Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Schuldenregel muss der Landtag per Gesetz regeln.

Neben der Umsetzung der Schuldenbremse standen weitere Punkte auf der umfangreichen Tagesordnung des Ausschusses. So ging es um die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in den Haushaltsjahren 2002 bis 2009. Der Rechnungshof berichtete über seine Prüfergebnisse. Hierzu nahmen für die Landesregierung der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, sowie die Direktorin der LMK Renate Pepper Stellung. Die in Ludwigshafen ansässige LMK erteilt die Lizenzen für private Radio- und Fernsehsender und beaufsichtigt die Programme.

Daneben stimmte der Haushaltsund Finanzausschuss einstimmig für die Annahme des Landesglücksspielgesetzes. Ferner nahm er Kenntnis vom 7. Bericht des Südwestrundfunks und beriet außerdem abschließend den Budgetbericht der Landesregierung für das erste Halbjahr 2011. Weitere Themen waren die Haltung der Landesregierung zu den gescheiterten Plänen der Bundesregierung zur Neuregelung der Einkommensteuer, zinslose Darlehen der ISB für die Nürburgring GmbH sowie die wirtschaftliche Lage der Nürburgring GmbH.

Der Ausschuss erteilte seine Zustimmung zur Veräußerung einzelner landeseigener Grundstücke und gab Fördermittel für verschiedene wissenschaftliche und kulturelle Institutionen frei, darunter etwa die Europäische Rechtsakademie in Trier, die Landeszentrale für Gesundheitsförderung, das Freilichtmuseum Bad Sobernheim sowie die Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 22/2012, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2012