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RHEINLAND-PFALZ/2725: Tierschutz weiter stärken (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 42/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 12. November 2012

Tierschutz weiter stärken



Ein Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordert Verbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Die CDU scheiterte mit ihrem Antrag, das Papier im Ausschuss zu diskutieren, bei der direkten Abstimmung votierte die Union gegen den Antrag.

Abgesehen von der Beschäftigung mit den Legehennen sei dies der erste Antrag in dieser Legislaturperiode zum Tierschutz, hob Anna Neuhof (Bündnis 90/Die Grünen) hervor. Der Bundesrat habe sich in der Vergangenheit sehr viel Arbeit gemacht und über 50 Anträge zur Novellierung des Bundestierschutzgesetzes erarbeitet. Die Bundesregierung bleibe sich allerdings "doch sehr treu", wie schon beim Beschluss des Bundesrates zur Legehennenhaltung. "Der Bundesrat beschließt, die Ministerin ignoriert, und das bei einer Novellierung eines Gesetzes, das zehn Jahre seit Bestehen des Tierschutzes im Grundgesetzes in Kraft ist", sagte Neuhof. Durch die Haltung von Ministerin Aigner werde klar, "dass sie mit der Novellierung nicht wirklichen Tierschutz voranbringen will". Ein wirklicher Tierschutz passe nicht in die Konzeption der Bundesregierung. "Es geht schon in Richtung Augenwischerei." So bleibe es wieder einmal Sache der Länder, beim Tierschutz voranzugehen. "Es muss nun geprüft werden, was wir auf Länderebene für einen umfassenden Tierschutz tun können." Auch für Haustiere müsse einiges getan werden. Oft bestehe Unkenntnis über tiergerechte Haltung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für Marion Schneid (CDU) "ein wichtiger und richtiger Schritt" und werde auch im Bundesrat allgemein begrüßt. Neben der nationalen Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie und detaillierten Verbesserungen im Tierschutz sehe der Entwurf auch weitere Verordnungen und Regelungen durch die Landesregierung und die zuständigen Behörden vor. "Deshalb ist es wichtig, dass Rheinland-Pfalz seine Aufgabe im Tierschutz deutlich wahrnimmt und weiter nach vorne bringt", betonte Schneid. Dazu trage der Tierschutzbericht wesentlich bei, "der natürlich kontinuierlich fortgeschrieben werden und über die Tierschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz berichten muss". Bei dem Antrag der Koalition komme man zum Resultat, "dass vieles detailliert besprochen werden muss". Die fehlenden Regelungen für die Sachkundenachweise für Tierhalter für Nutz-, Wild- und Heimtiere sei differenziert zu betrachten, denn "die Haltung von Nutztieren ist in der Hand von gut ausgebildeten Landwirten, und dort noch einmal Sachkundenachweise zu fordern, macht wohl keinen Sinn", sagte Schneid. Im Privatbereich sehe dies anders aus. "Wenn ich mir ein Schaf zuhause halte, muss ich schon wissen, wie ich mit dem Tier umgehen kann, wie ich es richtig und angemessen ernähre, wie ich es unterbringe, wie ich es pflege." Besonders bei exotischen Tieren komme zum Tierschutz auch noch der persönliche Eigenschutz hinzu, so bei Giftschlangen. Bei der Käfighaltung von Legehennen könne aufgrund der rechtlichen Sachlage die Bundesregierung nichts verbieten, die Landesregierung müsse ihre Anforderungen an das Halten von Legehennen detailliert darstellen und in einem intensiven Austausch mit Landwirten, Verbänden, Organisationen den Tierschutz umsetzen und weiterentwickeln".

Der Tierschutz hat in Rheinland-Pfalz laut Marcel Hürter (SPD) eine gute Tradition. Dies finde seinen Niederschlag in der Landesverfassung und werde im Tierschutzbericht gelebt. Dieser zeige aber auch, dass es trotz aller Anstrengungen und Bemühungen noch etliche Herausforderungen gebe. "Dies ist insbesondere bei den Nutztieren der Fall, das sollte man nicht kleinreden", sagte Hürter. Es stimme nachdenklich, wenn man feststelle, dass die Beanstandungsquoten bei den Kontrollen quer durch alle Bereiche im zweistelligen Prozentbereich lägen. "Deshalb hat sich diese Landesregierung sehr energisch dafür eingesetzt, dass wir bei den Legehennen zu einer Verbesserung der Situation kommen." Im Jahr 2010 wurden die bestehenden Regelungen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. "Es ist schon wirklich bezeichnend, dass man dieses glasklare Urteil dadurch unterlaufen möchte, dass man die Verbesserung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt und Übergangsfristen bis 2035 vorsieht", kritisierte Hürter. Die Bundesregierung handle "an dieser Stelle unverantwortlich". Die jetzige Tierschutznovelle stelle eine Verbesserung des Status quo dar, greife aber "an der einen oder anderen Stelle zu kurz". Dies sei auch der Anlass für den vorliegenden Antrag. "Rheinland-Pfalz hat sich für weitergehende Lösungen eingesetzt. Wir werden jetzt zu prüfen haben, inwieweit wir auf der Landesebene das eine oder andere doch umsetzen können, was uns auf Bundesebene verwehrt geblieben ist", betonte der Abgeordnete.

Es gebe ein großes Interesse der Bevölkerung am Thema Tierschutz, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen). Das sei auch der Grund, weshalb Rheinland-Pfalz im Bundesrat mit seinen Änderungsanträgen erfolgreich gewesen sei. "Keineswegs ist es so gewesen, dass die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle besonders positiv aufgenommen wurde", sagte sie. Alle hätten Vorschläge für eine weitergehende Verbesserung gehabt. "Es ist wirklich sehr bedauerlich, dass nach zehn Jahren Tierschutz im Grundgesetz die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, tatsächlich im Bundestierschutzgesetz die neue Situation widerzuspiegeln", kritisierte Höfken. Bundesministerin Aigner habe viele Punkte angekündigt, die sich in dem nun vorgelegten Bundesgesetz nicht wiederfänden. "Im Grunde genommen handelt es sich um eine Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie", ergänzt um das Schenkelbrandverbot und dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. "Das ist definitiv zu wenig angesichts der verschiedenen Problemfelder", sagte die Ministerin. Von den 60 Änderungsanträgen im Verfahren im Bundesrat stammten 24 aus Rheinland-Pfalz, von denen 18 eine Mehrheit fanden. "Insgesamt haben wir eine unglaubliche Anzahl von Beschlüssen gefasst, die in den einzelnen Handlungsfeldern von der Bundesregierung eine Verbesserung fordern." Darunter sei ein Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung, die Einführung des Tierwohllabels, sowie ein Verbot des Klonens von Tieren inklusive der Nachfahren. Auch die Positivliste für die Tiere in Zirkusunternehmen sei "ein ganz wichtiger Punkt".

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 42/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2012