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RHEINLAND-PFALZ/2750: Abgeordnetengesetz geändert (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 02/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 28. Januar 2013

Abgeordnetengesetz geändert



In erster Beratung wurde ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen diskutiert, der die den Abgeordneten zur Verfügung stehenden Aufwandsentschädigungen erhöht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten sollen künftig eine Stufe höher in E9 bezahlt werden. Der Entwurf ging in den Finanzausschuss.

Die Aufwandsentschädigungen dienten der Ausstattung der Abgeordneten, "damit sie ihre parlamentarische Arbeit vernünftig regeln können", sage Barbara Schleicher-Rothmund (SPD). Dazu werde auch festgelegt, "dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung haben". Diese werden nach der Entgeltgruppe 8 bezahlt. "Das ist wirklich nicht viel, wenn man einmal schaut, wie es in anderen Parlamenten aussieht", sagte die Abgeordnete. Im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen im Bund oder im Europäischen Parlament "können wir feststellen, dass wir hier eine wirklich bescheidene Ausstattung haben". Gerade in den vergangenen Jahren habe sich die Abgeordnetentätigkeit verändert. "In Zeiten des E-Mail-Verkehrs haben die Anfragen quantitativ unheimlich zugenommen. Sie haben aber auch qualitativ zugenommen", hob Schleicher-Rothmund hervor. Das Maß an wissenschaftlicher Arbeit habe in den Büros daher zugenommen. Daher sei es mehr als richtig, die Entlohnung von der Entgeltgruppe E 8 auf E 9 anzuheben.

Die Ausführungen Schleicher-Rothmunds zum Abgeordnetengesetz konnte Hans-Josef Bracht (CDU) "in vollem Umfang unterschreiben". Was die Abgeordneten bisher für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit erhielten, "ist nicht mehr zeitgemäß", sagte Bracht. Die CDU-Fraktion sehe dies als einen ersten Schritt auf dem Weg, in den nächsten Jahren die Erstattung von Mitteln für die Beschäftigung von Mitarbeitern so weit anzuheben, "dass es den Abgeordneten möglich ist, am Ende auch eine wissenschaftliche Kraft in Vollzeit einzustellen". Dies solle nicht in einem einzigen Schritt geschehen, "aber wir glauben, dass es auch in unserem Land notwendig ist, den Abgeordneten im Ergebnis die Einstellung einer Vollzeitkraft mit wissenschaftlichem Hintergrund zu ermöglichen", sagte Bracht. Schließlich predige die Politik überall, dass Arbeitskräfte möglichst in Vollzeit beschäftigt werden sollten. "Ich glaube, diesem Anspruch sollten auch wir selbst bezüglich unserer eigenen Mitarbeiter gerecht werden", sagte der Abgeordnete.

Wenn das Parlament das Abgeordnetengesetz ändere, werde dies immer sehr genau beobachtet, sagte Nils Wiechmann (Bündnis 90/Die Grünen). Deshalb wolle er noch einmal deutlich machen, "dass es uns eben nicht darum geht, uns als Abgeordnete finanziell besser zu stellen". Vielmehr komme die Änderung den Wahlkreismitarbeiterinnen und Wahlkreismitarbeitern zugute, die die Abgeordneten bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen. Diese sei tatsächlich viel umfangreicher geworden. "Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten im Hintergrund für uns alle unschätzbar wichtige Arbeit. Ihnen wollen wir mehr Sicherheit geben und ihre Arbeit angemessener entlohnen", erläuterte Wiechmann. Alle Fraktionen hätten sich für die maßvolle Änderung des Abgeordnetengesetzes entschieden und gemeinsam darauf verständigt, neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch eine angemessenere Entlohnung zu leisten.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 02/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2013