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RHEINLAND-PFALZ/2754: Ausnahmeregelungen bei den Energiekosten überprüfen (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 03/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 4. Februar 2013

Ausnahmeregelungen bei den Energiekosten überprüfen



Die bundespolitisch geführte Debatte um eine Kostenermäßigung für stromintensive Unternehmen im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz griff die CDU-Fraktion in einem Antrag auf, der die Ermäßigungen für solche Betriebe befürwortet. Dem setzte die Koalition einen Alternativantrag entgegen, der eine andere Schwerpunktsetzung formulierte und sich in der Abstimmung durchsetzte.

Eine solide Versorgung mit Energie ist laut Martin Brandl (CDU) "für sehr, sehr viele Wirtschaftssektoren von ganz entscheidender Bedeutung". Auch die Höhe des Strompreises sei insbesondere für sehr energieintensive Betriebe entscheidend für die Frage, ob sie weiter in Rheinland-Pfalz oder in Deutschland produzieren, "oder ob sie im Rahmen der Globalisierung und des globalen Wettbewerbs hier ihre Standorte aufgeben". Gerade in Rheinland-Pfalz mit der Nähe zu vielen europäischen Nachbarstaaten seien attraktive Rahmenbedingungen wichtig. "Dazu gehört auch eine verlässliche und vor allem eine bezahlbare Stromversorgung für diese energieintensiven Betriebe", sagte Brandl. Die CDU gebe mit ihrem Antrag ein klares Bekenntnis dazu ab, bei der EEG-Umlage unter ganz bestimmten Bedingungen Ermäßigungen zu gewähren.

Wenn Brandl nun fordere, ganz bestimmte Unternehmen unter ganz bestimmten Voraussetzungen von der EEG-Umlage zu befreien, "dann hörte sich das ganz anders an, als wir das vor vier Wochen im Plenum hatten", sagte Jens Guth (SPD). Seiner Fraktion gehe es auch darum, Unternehmen, die energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen, "wo es auf die Energiekosten ankommt, ob dieser Standard erhalten bleibt oder nicht", von der EEG-Umlage zu befreien. Durch die Absenkung der Grenze von zehn auf eine Gigawattstunde lägen jetzt Anträge von über 2000 Unternehmen mit 3000 Standorten vor. "Irgendeiner muss die Differenz bezahlen, sonst stimmt das ganze System nicht mehr", erläuterte Guth. Es gehe hierbei um die Frage, wo die Gerechtigkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher bleibe. "Wo bleibt insbesondere die Gerechtigkeit für die kleinen und mittelständischen Unternehmen hier in Rheinland-Pfalz?", fragte der Abgeordnete. Dies bleibe bei der CDU auf der Strecke. Deshalb gelte, was Bundesumweltminister Altmaier sagte: "Wir werden diese Liste kritisch überprüfen und tatsächlich nur die Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und sehr intensive Energiekosten haben, befreien." Alle anderen Unternehmen gelte es, "von dieser Liste zu tilgen".

Die Strompreise seien eine wichtige Debatte in einem Industrieland wie Rheinland-Pfalz, "und in einem Land, in dem wir wollen, dass es keine sozialen Verwerfungen gibt", sagte Dr. Bernhard Braun (Bündnis 90/Die Grünen). Insofern sei die Debatte "durchaus tragfähig" und ernst zu nehmen. Der CDU-Antrag spiegle aber vor, dass man Strompreise staatlich regeln könnte. "Stapokap, Herr Brandl, das ist staatsmonopolistischer Kapitalismus, was Sie hier fordern", sagte Braun. Nur über Regelungsmöglichkeiten sei etwas zu gestalten. Diese seien im Alternativantrag sehr genau beschrieben. Die EEG-Umlage müsse darauf überprüft werden, dass sie passgenau ist und den Firmen die Befreiung gewährleistet, die im internationalen Wettbewerb stehen. "Unsere Kritik war immer und ist es noch, dass mittelständische Firmen, die viel verbrauchen, aber nicht im internationalen Wettbewerb stehen, jetzt mit aufgenommen werden sollen." Die Ausnahmen vom EEG seien eine rot-grüne Idee. "Warum sollen wir uns davon abwenden?" Damit der Industriestandort Deutschland gut bleibe, sei aber auch soziale Gerechtigkeit notwendig. "Also müssen wir die Ausnahmen des EEG begrenzen.

Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete vom Energiewendebarometer, das der IHKDachverband DIHK 2012 herausgebracht habe, "mit einer ziemlich umfassenden Statistik darüber, wie Betriebe und Unternehmen in dieser Republik die Energiewende empfinden, wie sie darauf reagieren wollen, welche Skepsis und welche Befürchtungen sie haben und welche Hoffnungen und Chancen sie für sich darin sehen". Demnach fallen in 57 Prozent der Unternehmen weniger als zwei Prozent der Kosten im Bereich des Stroms an und weniger als 14 Prozent Kosten für Energie. "Der größte Bereich, nämlich 44 Prozent, fällt für Rohstoffkosten an", erläuterte Lemke. Die Auswirkungen der Energiewende auf den Betrieb würden deshalb ziemlich neutral eingeschätzt. 90 Prozent der Betriebe sagten, sie wollten in Zukunft in die Eigenenergieversorgung mit erneuerbaren Energien einsteigen. "Sie wollen Effizienzsteigerungen durch Investitionen in ihren Betrieben herbeiführen, und sie wollen die Weichenstellungen, die dafür vorgesehen sind und entsprechend ausgebaut werden, dafür nutzen", schilderte die Ministerin. Die Energiewende gelinge nur, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werde, schließe die DIHK.

Die Energiewende werde es nicht kos tenlos geben, hob Julia Klöckner (CDU) hervor. In Rheinland-Pfalz gebe es 44 Standorte mit Unternehmen mit Tausenden von Arbeitsplätzen, die von dieser Umlage befreit seien oder eine Ermäßigung erhielten. Sie erlebe eine Wirtschaftsministerin, die eine Petition der Grünen gegen jegliche Befreiung von Unternehmen unterstützte und sich nicht für die 44 Standorte in Rheinland-Pfalz einsetze, "sondern dafür, dass das EEG so bleibt, wie es ist". Dies müssten die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen. Lemke solle sagen, welche Unternehmen, die in Rheinland-Pfalz befreit seien, nicht mehr befreit werden sollen.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 03/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2013