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RHEINLAND-PFALZ/2806: Wahlalter wird nicht gesenkt (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 15/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 13. Mai 2013

Wahlalter wird nicht gesenkt



Im Landtag wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes auf Antrag der Landesregierung in zweiter Beratung diskutiert. SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten den Gesetzesentwurf, da darin die Erfahrungen der letzten Kommunalwahlen in Hinblick auf das Mehrheitswahlrecht berücksichtigt worden seien. So hätten die im Jahr 2008 vorgenommenen Gesetzesänderungen bei den Kommunalwahlen im Jahr 2009 dazu geführt, dass das Personenkontingent bei der Mehrheitswahl mit einem Wahlvorschlag nicht vollständig ausgeschöpft worden sei und die Zahl der ungültigen Stimmen bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag deutlich angestiegen sei. Die CDU kritisierte unter anderem die Änderung des Auszählungsverfahrens. Der Gesetzentwurf des Änderungsgesetzes wurde nach zweiter Beratung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

Zusätzlich wurden der Gesetzesentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Landesverfassung in dritter Beratung sowie der Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes der CDU in zweiter Beratung besprochen. Auf Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde in dritter Beratung die Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahre im Landtag thematisiert. In der Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für Kommunalwahlen sahen die Fraktionen eine Stärkung der Demokratie und eine Steigerung der Bürgernähe. Die CDU kritisierte den Antrag, als nicht verfassungskonform. Für den Gesetzesentwurf stimmten die Regierungsfraktionen, die CDU lehnte den Antrag ab. Der Antrag verfehlte somit die für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit und wurde daher nicht angenommen.

Der Änderungsantrag der CDU sollte sicherstellen, dass den Wählern die Stimmzettel für die Wahlen zum Gemeinderat, zum Verbandsgemeinderat und zum Kreistag spätestens drei Tage vor dem Wahltag zugesandt werden. Damit solle die Wahl für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht werden. Die Erfahrungen bei den Kommunalwahlen in den vergangenen Jahren hätten gezeigt, dass eine Vielzahl der Wähler in der Kürze der in der Wahlkabine zur Verfügung stehenden Zeit mit dem umfassenden "Wahlpensum" nicht zurechtgekommen seien und eine ungültige Stimmabgabe oft die Folge war. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Das Wahlverfahren für die Wähler solle vereinfacht und der Anteil der Frauen in den Kommunalparlamenten erhöht werden, so fasste Anke Beilstein (CDU) den Gesetzesentwurf der CDU zusammen. Anders als die Anträge der Landesregierung und anders als der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen sei ihr Änderungsvorschlag zudem verfassungskonform. Denn eine quotierte Liste, sei eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wertung. Auch die beabsichtigte Änderung des Auszählverfahrens nach Sainte-Lague/Schepers sei nicht nachvollziehbar, da sie das bisher angewandte Verfahren nach Hare/Niemeyer als bürgernäher einstufe.

"Es ist nicht nachvollziehbar, wieso junge Menschen, die bereits arbeiten und Steuern zahlen, nicht auch wählen dürfen", tat Hans Jürgen Noss (SPD) seinen Unmut über die ablehnende Haltung der CDU gegenüber einer Senkung des Wahlalters kund. Beilstein wolle die Änderungen so einfach wie möglich haben, was in diesem Fall nicht zielführend sei. Die Koalitionsfraktionen hingegen wollten die Änderungen so sinnvoll wie möglich gestalten. Das Auszählverfahren nach Sainte-Lague/Schepers habe sich bereits bei den Landtagswahlen bewährt, die Kritik Beilsteins sei daher unbegründet.

"Die Herabsetzung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen ermöglicht auch die Beteiligung der Jugendlichen bei Bürgerentscheiden und Volksbegehren und stellt einen weiteren Schritt in Richtung mehr Bürgerbeteiligung dar", betonte Pia Schellhammer (Bündnis 90/Die Grünen). Ihre Fraktion sehe die über 16-jährigen sehr wohl befähigt, bei Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben. Auch habe man erst nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung die Änderungen bezüglich der paritätischen Listen in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Der Vorwurf Beilsteins, die Änderung seien nicht verfassungskonform, sei daher unbegründet. Der Frauenanteil von 16,5 Prozent in den kommunalen Räten sei ein großer Missstand, dem könne die Vorgabe der paritätischen Besetzung der Listen entgegenwirken.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) betonte, der Landtag in Rheinland-Pfalz habe stets fortschrittliche Änderungen des Wahlgesetzes eingeführt, wie das Verfahren von Kumulieren und Panaschieren und das der Urwahl. Die Kritik Beilsteins an der Umstellung des Berechnungsverfahrens sei unbegründet und nicht gerechtfertigt. Lewentz wiederholte, dass sich das Verfahren bereits bei den Landtagswahlen bewährt habe. Die Landesregierung begrüße die Verfassungsänderungen sehr. Für die SPD-Fraktion sei es selbstverständlich, dass die Listenvorschläge quotiert seien. "Es ist wichtig dass wir diesen Weg gehen. Ein Frauenanteil von 16,5 Prozent ist nicht akzeptabel", so Lewentz.

LAD/STE/RAU
Fortsetzung nächste Woche

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 15/2013, Seite 4
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2013