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RHEINLAND-PFALZ/2833: Änderung des Tariftreuegesetzes geplant (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 23/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 8. Juli 2013

Änderung des Tariftreuegesetzes geplant



Auf Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde in erster Beratung über die Änderung des Tariftreuegesetzes diskutiert. Die Regierungskoalition forderte eine Erhöhung des Mindestlohns auf 8,70 Euro die Stunde, dies solle auch rückwirkend für laufende Verträge in Kraft treten. Die CDU-Fraktion warf der Landesregierung jedoch vor damit die freie Wirtschaft, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, zu benachteiligen.

Dr. Tanja Machalet (SPD) sprach sich für eine Sicherstellung tariflicher Vereinbarungen aus. Dort, wo dies nicht möglich sei, solle es Mindestlöhne geben. Viele andere Länder hätten bereits ein Tariftreuegesetz ähnlich wie das von Rheinland-Pfalz. Die Tariftreueerklärung sei einfach zu handhaben und die zugehörige Servicestelle berate sehr ausführlich. Aus der Praxis ergebe sich jedoch die Notwendigkeit einiger Veränderungen. So sei das Mindestentgelt im Januar dieses Jahres auf 8,70 Euro angehoben worden, mit dem Gesetz soll nun sichergestellt werden, dass die Anhebung auch bei laufenden, vorher abgeschlossenen Verträgen, angehoben werde.

Christian Baldauf (CDU) stellte jedoch infrage, dass sich das Gesetz bewährt hätte und forderte konkrete Zahlen. Baldauf monierte, dass die Landesregierung eine nachhaltige Entlohnung von der freien Wirtschaft fordere, aber die Beamten nicht angemessen vergüte. Auch sei die Berechnung des Mindestlohns willkürlich, ebenso wie dessen Erhöhung. "Die Landesregierung ist gegen die Tarifautonomie. Es ist Wahnsinn zu verlangen, dass Tariferhöhungen auch bei laufenden Verträgen erhöht werden", kritisierte Baldauf. Dies führe zu einem Rückzug der freien Wirtschaft aus öffentlichen Aufträgen, warnte Baldauf. Kein Unternehmer, der sich für einen öffentlichen Auftrag interessiere, werde diesen Antrag begrüßen, war Baldauf überzeugt. Denn kleinere und mittlere Unternehmen könnten den Mindestlohn nicht zahlen.

Daniel Köbler (Bündnis 90/Die Grünen) machte jedoch deutlich, dass ausgeschlossen werden soll, dass Unternehmer, die ihre Angestellten ausnehmen, öffentliche Aufträge erhalten und mit Steuergeldern bezahlt werden. Knapp sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiteten unter einem Mindestlohn von 8,70 Euro gab Köbler zu Bedenken. Rheinland-Pfalz erfülle hier eine Vorbildfunktion, was sich daran zeige, dass viele Bundesländer das rheinland-pfälzische Tariftreuegesetz übernommen hätten.

Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) hob hervor, dass das Land mittlerweile fast zweijährige Erfahrung mit dem Tariftreuegesetz habe und dass die zuständige Servicestelle gute Arbeit geleistet habe. Das Tariftreuegesetz sei arbeitnehmerfreundlich, aber, wie Schweitzer betonte, auch unternehmerfreundlich. Kleinere und mittlere regionale Unternehmer hätten bei der öffentlichen Auftragsvergabe aufgrund ihrer hohen Personalkosten und dem daraus resultierenden höheren Preis oft den kürzeren gezogen, da sie nicht mit dem Preis ominöser Unternehmen mithalten können. "Das Gesetz schiebt ominösen Unternehmen mit Billiglöhnen einen Riegel vor", so Schweitzer. Der Gesetzesentwurf schaffe nun eine Dynamisierung des Mindestlohns, indem Arbeitnehmer bei etwaiger Anhebung des Mindestlohns auch bei laufenden Verträgen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung haben.

Dr. Tanja Machalet (SPD) bekräftigte, dass Mindestlöhne politisch gewollt seien. Nach der Argumentation der CDU-Fraktion, müssten auch gesetzliche Regelungen wie Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen abgeschafft werden, schloss Machalet.

Doch Christian Baldauf (CDU) sprach sich nicht generell gegen Mindestlöhne aus. Die CDU-Fraktion sei für einen regionalen Mindestlohn, nicht für einen deutschlandweiten, da verschiedene Regionen unterschiedliche finanzielle Rahmenbedingungen hätten. Faire Chancen am Arbeitsmarkt ergäben sich nicht durch die bürokratischen Rahmenbedingungen des Mindestlohns, warf Baldauf ein. "Ein Tarifgesetz wie der Gesetzentwurf es vorsieht, ist nicht sinnvoll . Es ist ein bürokratisches Monster", kritisierte Baldauf. Er forderte stattdessen eine Vereinfachung der Vergabeordnungen.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 23/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2013