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RHEINLAND-PFALZ/2883: Änderung des Tariftreuegesetzes (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 42/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 18. November 2013

Änderung des Tariftreuegesetzes



Der Landtag diskutierte das Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes auf Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in zweiter Beratung. Gleichzeitig wurden der Änderungsantrag der Fraktion der CDU sowie der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen besprochen. Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollten einen dynamischen Mindestlohn einführen, der aktuelle Preisentwicklungen berücksichtigt. Der Änderungsantrag der CDU wurde abgelehnt. Der Gesetzentwurf wurde in zweiter und abschließender Beratung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Während in den Koalitionsverhandlungen im Bund gerade über das Für und Wider eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert werde, freute sich Dr. Tanja Machalet (SPD), "dass wir in Rheinland-Pfalz mindestens schon zwei Schritte weiter sind". In Rheinland-Pfalz werde derzeit nicht mehr über einen Mindestlohn von 8,50 Euro, sondern von 8,70 Euro und demnächst von 8,90 Euro geredet. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei es sehr sinnvoll, diesen Mindestlohn auch entsprechend zu dynamisieren, denn es könne nicht sein, dass Arbeitnehmer in einem Unternehmen zu unterschiedlichen Mindestlöhnen arbeiteten. Bis auf die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz hätten sich alle Anzuhörenden sehr positiv zur Änderung des Gesetzes geäußert. Die CDU-Fraktion wolle eine sogenannte Lohngleitklausel jetzt in das Gesetz aufzunehmen. Es stimme, dass in der Anhörung sowohl ver.di als auch die LVU dafür geworben haben, diese Lohngleitklausel in das Gesetz aufzunehmen. Bei der Lohngleitklausel gehe es darum, dass im Gesetz festgeschrieben wird, dass Auftragnehmer Änderungen bei Löhnen und Gehälter durch Änderungen des gesetzlichen Mindestlohns gegenüber dem Auftraggeber, also sprich dem öffentlichen Auftraggeber, geltend machen dürfen. Grundsätzlich hielt Machalet das "für eine sehr sinnvolle Sache". Dennoch könne die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen. Das Gesetz könne nicht verabschiedet werden, ohne dass zuvor die Kommunen, die als Auftraggeber letztendlich dafür zahlen müssen, dazu konsultiert worden seien. Der Entschließungsantrag solle aber an dieser Stelle die "positive Grundhaltung" zur Lohngleitklausel deutlich machen. Zunächst solle die im kommenden Jahr vorgesehene Evaluation des Tariftreuegesetzes abgewartet werden, um im Lichte der Ergebnisse das Thema "Lohngleitklausel" noch einmal intensiv zu diskutieren.

Adolf Kessel (CDU) unterstütze die Anpassung von Lohnkosten in laufenden Verträgen zwischen der öffentlichen Hand und den Auftragnehmern. Doch Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite seien sich einig gewesen, dass die durch die Dynamisierung entstehenden Mehrkosten nicht allein vom Auftragnehmer zu tragen seien. Daher sei eine sogenannte Lohngleitklausel, wie sie bereits im saarländischen Gesetz steht, notwendig. Diesen Vorschlag habe die CDU in ihrem Änderungsauftrag aufgenommen. Auch der zweiten beabsichtigten Änderung, das Gesetz auch auf Verleiher und Nachunternehmen anzuwenden, fand Kessel "folgerichtig", damit getroffene Regelungen nicht umgangen werden können und ins Leere laufen. Doch stelle sich die Frage, wie die vertraglich zugesicherten Vereinbarungen der Auftragnehmer zu kontrollieren seien. Für wirksame Kontrollen von Lohnund Geschäftsunterlagen sei es erforderlich, dass die Verwaltungen, insbesondere auch die Kommunalverwaltungen, flächendeckend mit entsprechend ausgebildeten Beschäftigten ausgestattet seien. "Es ist leicht, eine gerechte Bezahlung der im Auftrag der öffentlichen Hand eingesetzten Beschäftigten zu fordern, ohne sich über die daraus abzuleitenden Konsequenzen im Klaren zu sein", monierte Kessel. Auch seine Fraktion sei für eine Bezahlung nach dem gültigen Tarif, sie sehe aber auch die Notwendigkeit, dass die sich daraus ergebenden Mehrkosten nicht einseitig zu tragen sind. "Des Weiteren darf ein Gesetz nicht nur auf dem Papier stehen, sondern die damit beabsichtigten Folgen müssen auch eingehalten werden", kritisierte Kessel die fehlende Kontrollinstanz.

Das rheinland-pfälzische Landestariftreuegesetz sei eine Erfolgsstory, war Daniel Köbler (Bündnis 90/Die Grünen) überzeugt. Köbler begrüßte die angekündigte Evaluation des Gesetzes, "denn auch ein gutes Gesetz - das gilt für jedes Gesetz - ist immer dann besonders gut, wenn man es noch besser machen kann, weil man Erfahrungen gesammelt hat", so Köbler. Auch die Lohngleitklausel werde in der Evaluation mit überprüft und mit den Arbeitgebern und mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert werden. Es gebe gute Gründe für die Dynamisierung, aber man dürfe "keinen Schnellschuss produzieren, der am Ende möglicherweise die Kommunen überfordert", warnte Köbler.

Staatssekretär David Langner (SPD) begrüßte, dass das Landestariftreuegesetz mittlerweile von allen Fraktionen im Parlament als eine gute Institution angesehen werde. Langner war stolz, dass Rheinland-Pfalz mit dem Gesetz eine Vorreiterrolle übernommen hat, viele andere Bundesländer seien mittlerweile diesem Weg gefolgt. "Wir können festhalten, das Gesetz funktioniert. Es ist ein gutes Gesetz", so Langner stolz. Langner gestand ein, dass "man immer darüber reden müsse", wie man Kontrollen durchführen könne. Auf der anderen Seite wolle man aber auch den Bürokratieabbau vorantreiben. "An dieser Stelle müssen wir diese Waage ein wenig im Auge behalten", wandte Langner ein. Man dürfe nicht Dinge, die gut funktionieren, durch das Einbauen von Kontrollen hinterfragen. Auch stehe das Gesetz nun zur Evaluierung an. "Wir werden uns intensiv mit Möglichkeiten beschäftigen, das Gesetz weiterzuentwickeln", versprach Langner.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 42/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2013