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RHEINLAND-PFALZ/3138: Änderung des Gesetzes über den Rechnungshof (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 03.07.2014

Änderung des Gesetzes über den Rechnungshof/Wirtschaftlichkeitsbeauftragter

Dr. Adolf Weiland: Rechnungshof bestätigt Argumentation der CDU-Landtagsfraktion



Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat sich heute mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über den Landesrechnungshof befasst. Dabei geht es um die Einführung eines Wirtschaftlichkeitsbeauftragten und um die Absenkung der Berufungsvoraussetzungen in das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Rechnungshofes. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Adolf Weiland:

"Es ist immer gut, wenn diejenigen befragt werden, die unmittelbar betroffen sind. Das war heute der Präsident des Rechnungshofes. Nach der heutigen Ausschusssitzung steht die Landesregierung mit der Begründung für ihren Gesetzentwurf im Regen. Denn der Präsident des Rechnungshofs hat deutlich gemacht, dass der Begründungszusammenhang für die Einführung eines Wirtschaftlichkeitsbeauftragten eben nicht - wie von der Ministerpräsidentin angeführt - das Scheitern von Großprojekten wie des Nürburgrings sein kann. Genau das ist die Haltung der CDU-Landtagsfraktion. Natürlich kann man einen Beauftragten für Wirtschaftlichkeit einführen. Falsch ist aber die Bezugnahme auf den Nürburgring, denn Warnungen gab es hier von verschiedenen Experten und Gutachtern zu Genüge. Wo aber politisches Wollen um jeden Preis und nicht Sinnhaftigkeit im Vordergrund steht, kann auch ein Beauftragter für Wirtschaftlichkeit nichts ausrichten. Genau das war beim Nürburgring der Fall. Der Präsident des Rechnungshofs sieht sich deshalb auch nicht als oberster Projektcontroller der Landesregierung, sondern als Berater der Verwaltung beim Haushaltsvollzug.

Zugleich ist heute deutlich geworden, dass uns die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die Katze im Sack verkaufen will. Sie will zwar einen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten einführen, kann aber nicht erklären, welche Befugnisse und Rechte er konkret haben soll. Es ist vollkommen offen geblieben, wie denn die Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung und der Landesregierung ausgestaltet sein soll. Auch das deutet stark darauf hin, dass es hier in erster Linie um die Hoffnung auf einen kurzfristigen Publizitätserfolg geht.

Und auch im Hinblick auf die von Rot-Grün geplante Absenkung der Berufungsvoraussetzung in das Amt des Präsidenten bzw. des Vizepräsidenten des Rechnungshofes teilt der Rechnungshofpräsident nicht die Haltung der Landesregierung. Er hat eindringlich und plausibel begründet, warum er die Beibehaltung der Qualifikation zum Richteramt als Berufungsvoraussetzung für notwendig und sinnvoll hält. Gleichwohl scheint die Landesregierung aus Gründen der Koalitionsarithmetik an einer Absenkung festhalten zu wollen. Es ist kein gutes Zeichen, dass die Landesregierung die Argumente ihres designierten Wirtschaftlichkeitsbeauftragten schon vom Tisch wischt bevor dieser berufen wurde."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Juli 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2014