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RHEINLAND-PFALZ/3288: Verdacht auf Rechtsverstöße im Sozialministerium (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 06.11.2014

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Christian Baldauf / Hedi Thelen / Gabriele Wieland: Verdacht auf Rechtsverstöße im Sozialministerium



In der heutigen Sitzung des Sozialausschusses konnte Ministerpräsidentin Dreyer den Verdacht von Rechtsverstößen nicht entkräften. Es geht um Förderpraktiken im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds während der Amtszeit von Frau Dreyer als rheinland-pfälzische Sozialministerin. In der Sitzung des Sozialausschusses sprachen die CDU-Abgeordneten von einem Organisationsversagen im Ministerium. Konstellationen in denen Berater auch Begünstigte sind, hätten niemals zugelassen werden dürfen.

Für die Beratung von ESF-Projektträgern ist eine private Firma aus Trier als Landesberatungsstelle zuständig. Diese setzt zeitgleich selbst ESF-Projekte um. Die CDU-Fraktion sieht hierin einen Verstoß gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz. Ebenso hinterfragt sie, warum der Evaluator für das ESF-Programm in Rheinland-Pfalz, das Institut für Sozialpädagogische Forschung in Mainz, gleichfalls mehrfach Begünstigter bei ESF-Projekten ist.

Thelen: "Insgesamt ein hochproblematischer Befund. Wir sehen ein schweres Organisationsversagen innerhalb des Sozialministeriums. Hinzu kommen fragwürdige Vergaben. Dienstleistungen werden pauschal ins Zuwendungsrecht gepackt und nicht ausgeschrieben. Das ein Evaluator innerhalb des von ihm begutachteten Programms selber Umsetzungen macht, ist nicht minder fragwürdig."

Baldauf: "Bei der Umsetzung des ESF in Rheinland-Pfalz ist auf der Organisationsebene jeder mit jedem verbandelt. Die Landesberatungsstelle, die Trierer Firma Schneider Organisationsberatung, erbringt unterstützende Leistungen für das Ministerium. Sie hätte keinesfalls selbst ESF-Projekte umsetzen dürfen, allein schon um den bösen Schein von Interessenkollision zu vermeiden.

Baldauf wies die Argumentation von Sozialminister Schweitzer und Ministerpräsidentin Dreyer, die Landesberatungsstelle arbeite außerhalb des Verwaltungsverfahrensrechtes als fadenscheinig zurück:

"Jeder Antragsteller muss in Rheinland-Pfalz zwingend über Schneider Organisationsberatung gehen. Das Verfahren beginnt für jeden Projektträger mit der Anmeldung bei der Landesberatungsstelle. Deshalb handelt es sich hier um ein sog. Vorverfahren, um eine obligatorische Vorstufe zum Eintritt in das eigentliche Verfahren. Die Landesberatungsstelle nimmt zudem im Vorfeld der Antragstellung erheblichen Einfluss auf das Verfahren. Sie erstellt die Entscheidungsgrundlage für das Auswahlgremium, an dessen Sitzungen sie beratend teilnimmt. Das Ministerium hat hier versagt, ein Berater darf nicht gleichzeitig Begünstigter im selben Verfahren sein. Wir werden den Sachverhalt weiter intensiv prüfen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. November 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
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Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2014