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RHEINLAND-PFALZ/3373: Haushaltsrechtliches Normenkontrollverfahren (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 08.01.2015

Haushaltsrechtliches Normenkontrollverfahren

Julia Klöckner: Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingereicht



Die CDU-Landtagsfraktion hat heute ihren angekündigten Antrag auf ein haushaltsrechtliches Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz eingereicht. Dazu erklärt die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner:

"Bei dem von uns angestrengten Normenkontrollverfahren geht es um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einzelner Bestimmungen von drei haushaltsrelevanten Landesgesetzen. Die Anrufung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts ist notwendig, da die Landesregierung die hohe jährliche Neuverschuldung des Landes trotz der ab 2020 geltenden neuen verfassungsrechtlichen Schuldenbremse offensichtlich fortsetzen will. Das erfüllt uns mit Sorge, denn dadurch werden die Belastungen für die zukünftigen Generationen in Rheinland-Pfalz immer weiter erhöht.

Im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle beantragen wir die verfassungsrechtliche Prüfung des Pensionsfondsgesetzes, des Landeshaushaltsgesetzes 2014/2015 und des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse nach Art. 117 der Landesverfassung. Als Verfahrensbevollmächtigten hat die CDU-Landtagsfraktion Herrn Prof. Dr. Christoph Gröpl, St. Ingbert, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht der Universität des Saarlandes, bestellt."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Januar 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2015


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