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RHEINLAND-PFALZ/3497: Landestariftreuegesetz sorgt für gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 25.03.2015

Schweitzer/Machalet: Landestariftreuegesetz sorgt für gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb


Anlässlich des vorgelegten Berichts zur Evaluation des Landestariftreuegesetzes (LTTG) erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer: "Die Ziele des seit vier Jahren geltenden Gesetzes stoßen in Rheinland-Pfalz auf breite Zustimmung. Erfreulich ist, dass es zu einem höheren Entgelt- und Lohnniveau geführt hat. Dieser Effekt ist besonders im Schienen- und Personennahverkehr zu beobachten, wie die neue vom rheinland-pfälzischen Arbeitsministerium vorgelegte Evaluation zeigt. Es gaben fast die Hälfte der Befragten an, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes das Lohnniveau in ihren Unternehmen gestiegen ist".

Schweitzer betont: "Das Gesetz sorgt damit für gute Arbeitsbedingungen in Unternehmen. Es leistet einen Beitrag, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen in Rheinland-Pfalz fair ausgetragen wird. Das Landestariftreuegesetz soll deshalb in Kraft bleiben, es ist unverzichtbar." Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Tanja Machalet ergänzt: "Ein Drittel der Unternehmen aus dem Bereich des Personen- und Schienennahverkehrs gab an, dass über die Jahre angemessene und an der Branche orientierte Arbeitsbedingungen wichtiger geworden sind. Genau dies ist eine wichtige Zielrichtung des Tariftreuegesetzes."

"Die von Kommunen mit Inkrafttreten des Gesetzes befürchteten Belastungen durch mehr Verwaltungsaufwand und höhere Vergabekosten haben sich hingegen nicht bewahrheitet", sagt Machalet. "Bei der Beschaffung und Vergabe sind der Evaluation zufolge keine nachhaltigen negativen Auswirkungen registriert worden."

Zum Hintergrund: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) ist in Rheinland-Pfalz zum 1. März 2011 in Kraft getreten. Öffentliche Aufträge dürfen seitdem nur noch an Unternehmen vergeben werden, die bestimmte gesetzlich festgelegte Sozialstandards einhalten. Die Landesregierung muss gemäß Artikel 3 des LTTG dessen Auswirkungen kontrollieren und darüber dem Landtag nach vier und nach sechs Jahren Bericht erstatten. Die Periode der nun vorgelegten Evaluation umfasst den Zeitraum 1. März 2011 bis 30. April 2014.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. März 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2015

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