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RHEINLAND-PFALZ/3540: Verabschiedung der Verfassungsänderung - Weg frei für Superwahl 2016 (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 30.04.2015

Pörksen: Weg frei für Superwahlsonntag am 13. März 2016


Mit der heutigen dritten Lesung und anschließenden Verabschiedung der Verfassungsänderung haben die drei rheinland-pfälzischen Landtagsfraktionen den Weg frei gemacht für einen gemeinsamen Landtagswahltermin mit Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt am 13. März 2016.

Die Verfassungsänderung war nötig geworden, weil die rheinland-pfälzische Landesverfassung bisher einen Wahltermin vor dem 18. März 2016 nicht zuließ. Die Landesregierung kann den Wahltermin am 13. März nun per Verordnung festlegen. Von dem gemeinsamen Wahlsonntag erhoffen sich die Landtagsfraktionen durch die erhöhte mediale Aufmerksamkeit eine höhere Wahlbeteiligung auch in Rheinland-Pfalz.

"Wir freuen uns sehr, dass mit der heute verabschiedeten Verfassungsänderung einem gemeinsamen Wahltermin mit Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt nun nichts mehr im Wege steht. Für eine lebendige Demokratie ist es unerlässlich, dass Bürgerinnen und Bürger sich am demokratischen Willensbildungsprozess beteiligen. Leider beobachten wir bei Kommunal- und Landtagswahlen eine immer weiter sinkende Wahlbeteiligung. Dies kann uns dauerhaft nicht zufrieden stellen. Durch den medialen Scheinwerfer an einem Superwahlsonntag wird auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen erhöht. Ich wünsche mir, dass viele von ihnen am 13. März auch den Weg ins Wahllokal finden", so der Parlamentarische Geschäftsführer der rheinland-pfälzischen SPD-Landtagsfraktion, Carsten Pörksen.

Die Verfassungsänderung beinhaltet mit Blick auf die Wahl auch eine Änderung der Regelungen zur Anfechtung. Parteien und Gruppierungen, die vom Landeswahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen wurden, können dies anders als bisher nun bereits vor dem Urnengang anfechten. Bisher war dies erst nach der Wahl möglich. Ziel sei es, so Pörksen, dass künftig der Verfassungsgerichtshof - auf Antrag einer nichtzugelassenen Partei oder Vereinigung - bereits vor dem Urnengang über die Richtigkeit der Nichtzulassungen durch den jeweiligen Wahlausschuss befindet.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. April 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2015

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