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RHEINLAND-PFALZ/3699: Verfolgung von Hackerangriffen (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 28.08.2015

Verfolgung von Hackerangriffen

Christian Baldauf: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden


Hackerangriffe nehmen stetig zu. Erst im Juni dieses Jahres waren 38 Kfz-Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz betroffen. Anlässlich des gesteigerten Handlungsbedarfes in puncto "Cyberkriminalität" und der Praxis von Rot-Grün, IP-Adressen aus Datenschutzgründen nicht vollständig zu protokollieren, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:

"Statt sich der Bekämpfung von Cyberkriminalität anzunehmen, behindert die Landesregierung die Arbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die vollständige Protokollierung von IP-Adressen ist ein wichtiger Ermittlungsansatz." Eine Telefonnummer, von der man die drei letzten Ziffern nicht kenne, nütze einem schließlich auch nichts, wenn man jemanden erreichen möchte.

Zur Begründung der Landesregierung, das Telemediengesetz schreibe eine Anonymisierung von IP-Adressen vor, erklärt Christian Baldauf weiter: "Wenn sich der Justizminister auf den Standpunkt stellt, die vollständige Protokollierung von IP-Adressen sei rechtswidrig, frage ich mich: Kennt er die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht oder will er sie nicht kennen? Hessen protokolliert IP-Adressen vollständig und kann die Täter im Fall eines Hackerangriffs besser identifizieren.

Die Landesregierung muss zudem der Forderung der CDU-Landtagsfraktion nachkommen und LKA und die Zentralstelle Cybercrime personell verstärken und so die Bekämpfung der Cyberkriminalität ernster nehmen."


Hintergrund:

Die Landesregierung hat kürzlich bestätigt, dass in ihrem Geschäftsbereich seit dem Jahr 2010 IP-Adressen automatisch anonymisiert werden. Die Landesregierung begründet dies unter Bezugnahme auf das Telemediengesetz (§ 15) mit "datenschutzrechtlichen Gründen". Zugriffe - wie zuletzt z.B. der Hackerangriff auf KFZ-Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz und Hessen, können so nicht rückverfolgt werden. Der BGH lässt allerdings bislang eine Speicherung nach § 15 TMG zu, da IP-Adressen keine personenbezogenen, sondern nur personenbeziehbare Daten seien und außerdem § 15 TMG eine Speicherung erlaube (BGH, EuGH-Vorlage vom 28.10.2014, Az. VI ZR/135/13). Der BGH hat den Fall dem EuGH vorgelegt. Bis zu dessen Entscheidung kann man also sehr gut mit dem BGH vertreten, dass § 15 TMG die Speicherung erlaubt.

www.cdu-fraktion-rlp.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. August 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2015

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