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RHEINLAND-PFALZ/3733: Naturschutzgesetz - Meilenstein für biologische Vielfalt (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 24.09.2015

Naturschutzgesetz: Meilenstein für biologische Vielfalt - CDU ist dagegen!


Heute hat der Landtag über die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes entscheiden. Dazu erklärt der naturschutzpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Andreas Hartenfels:

"Das Landesnaturschutzgesetz ist ein Meilenstein für Rheinland-Pfalz. Unser artenreiches Grünland wird ab sofort stärker geschützt als bisher. Und das ist wichtig. Denn Grünland prägt nicht nur unsere typischen Mittelgebirgslandschaften und stei-gert deren Attraktivität für Naherholung und Tourismus. Unsere heimischen Wiesen und Weiden bieten auch Lebensraum für viele - zum Teil bedrohte - Arten, die jetzt deutlich besser geschützt werden. Eine Umwandlung von Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen oder Magerweiden in Ackerland ist daher nur noch mit Genehmigung möglich.

Davon profitiert auch die Landwirtschaft, deren Vertreter und Vertreterinnen unter anderem am Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Denn das Gesetz sieht vor, den Erhalt des artenreichen Grünlands künftig zu belohnen. Sollte es einem Landwirt bzw. einer Landwirtin beispielsweise nicht genehmigt werden, Grünland zu Ackerland umzubrechen, wird ihm oder ihr dafür die Teilnahme an sogenannten Vertragsnaturschutzprogrammen angeboten. Das heißt, der Landwirt oder die Landwirtin erhält eine finanzielle Förderung dafür, dass er oder sie die entsprechende Grünlandfläche naturschutzgerecht bewirtschaftet.

Besonders widersprüchlich zeigt sich hier die CDU. Insbesondere Julia Klöckner spricht gerne in Sonntagsreden von der "Bewahrung der Schöpfung" und "Nachhaltigkeit". Mit ihrer Ablehnung des Landesnaturschutzgesetzes lassen Julia Klöckner und ihre Kollegen und Kolleginnen genau diese Werte ins Leere laufen."


Hintergrund:

Ein verstärkter Grünlandschutz ist EU-rechtlich vorgeschrieben. Bereits im Jahr 2013 hat Rheinland-Pfalz erstmals den von der EU vorgegebenen Schwellenwert von fünf Prozent Rückgang überschritten. In diesem Fall sind die Bundesländer nach Bundesrecht verpflichtet, Regelungen zum Grünlanderhalt zu erlassen. In RLP ist deshalb vor einem Jahr die Landesverordnung zum Erhalt von Dauergrünland in Kraft getreten. Die jetzige Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes stellt das artenreiche Grünland noch einmal unter besonderen Schutz.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. September 2015
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2015

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