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RHEINLAND-PFALZ/4124: Gigaliner in Rheinland-Pfalz nur in Ausnahmefällen (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 09.09.2016

Gigaliner in Rheinland-Pfalz nur in Ausnahmefällen - GRÜNE fordern strenge Kriterien


Zur aktuellen Diskussion um die Gigaliner teilt Jutta Blatzheim-Roegler, verkehrspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz, mit:

"Unsere Haltung gegenüber Gigalinern ist weiterhin sehr kritisch. Für uns GRÜNE stehen Bahn und Binnenschiff in der Güterlogistik auf Platz Nr. 1, nicht der Schwerlastverkehr. Der Einsatz von Gigalinern in Rheinland-Pfalz darf nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen genehmigt werden."

Blatzheim-Roegler verweist auf verschiedene Untersuchungen, die derzeit laufen. Sie sollen überprüfen, ob es in einer überschaubaren Anzahl von Einzelfällen Sinn machen kann, Gigaliner einzusetzen. Der GRÜNE Verkehrsminister Winfried Herrmann aus Baden-Württemberg hat hierzu einen Feldversuch realisiert, der insbesondere die ökologischen Folgewirkungen untersucht. Auch die Ergebnisse des Tests in verschiedenen Bundesländern im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums sollten laut Blatzheim-Roegler abgewartet werden. Der Modellversuch läuft bis Ende 2016.

Unabhängig davon stellt die Verkehrspolitikerin klar: "Eine Konkurrenz zu bestehenden, parallelen Bahntransporten lehnen wir kategorisch ab. Offene Fragen sehen wir ebenfalls hinsichtlich der Verkehrssicherheit, vor allem auf vielbefahrenen Autobahnen. Täglich schwere Lkw-Unfälle haben dazu geführt, dass sich die Akzeptanz gegenüber dem Straßen-Güterverkehr auf geringem Niveau bewegt. Zusätzliche Kosten für den Gigaliner, etwa an Rastanlagen, halten wir angesichts anderer Aufgaben im Bereich der Infrastruktur für nicht vertretbar."

Für eine Ausnahmegenehmigung sollten Antragsteller in Rheinland-Pfalz nachweisen müssen, dass es keine Konkurrenz zu bestehenden Schienenanbindungen - insbesondere im Transitverkehr - gebe.

Blatzheim-Roegler weiter: "Die prognostizierte CO2- Emissionsreduzierung, die behauptete Minder-Belastung des Straßenbelags sowie Aspekte der Verkehrssicherheit müssen im Rahmen einer Begleituntersuchung in jedem Fall nachgewiesen werden. Mögliche Anträge dürfen daher auch nur im Einzelfall im Sinne eines Testmodells mit zeitlicher Begrenzung bei gleichzeitiger Evaluation geprüft werden."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. September 2016
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2016

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