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RHEINLAND-PFALZ/4201: Schwimmunterricht für Kinder (FDP)


Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 17.11.2016

Schwimmunterricht für Kinder


Mainz. Zu der Forderung der AfD Rheinland-Pfalz für alle Kinder das Jugendschwimmabzeichen in Bronze bis zu einem Alter von 10 Jahren verpflichtend vorzuschreiben, erklärt der rechtspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:

"Herr Junge scheint die Zivilgesellschaft mit einem Kasernenhof zu verwechseln. Statt Eltern und Kinder einem Schwimmzwang auszusetzen, wie es der AfD vorschwebt, ist es nachhaltige und zielführender bei Kindern die Freude am Schwimmen zu wecken. Gerade beim Schwimmen wäre es wichtig auf positive Anreize, statt auf tumben Zwang zu setzen. Dem von allen Parteien verfolgten Ziel, Kinder und Jugendliche für das Schwimmen zu begeistern, erweist man mit Druck jedenfalls einen Bärendienst. Davon abgesehen stellt sich die Frage, wenn das Jugendschwimmabzeichen in Bronze für alle Kinder zwingend vorgeschrieben werden soll, wie sollen dann Zuwiderhandlungen nach Vorstellung von Herrn Junge geahndet werden?

Die Freien Demokraten halten es für vollkommen überflüssig, Zwang und Druck auf Kinder und Eltern auszuüben. Trauen wir es uns doch zu, Kindern und Eltern für das Schwimmen zu begeistern. Dafür bedarf es vielleicht gewisser Anreize, wie einer besseren Implementierung des Schwimmens im Schulunterricht oder entsprechender Freizeitangebote. Zwangsmaßnahmen sollte in einer freiheitlich, demokratischen Gesellschaft auf ein Mindestmaß begrenzt und die Ausnahme bleiben. So schön es ist, wenn Kinder das Jugendschwimmabzeichen in Bronze machen, so ist es doch kein Grund dieses für Kinder verpflichtend vorzuschreiben."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. November 2016
FDP Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208-3019, Fax: 06131 / 208-4022
E-Mail: info@fdp.landtag.rlp.de
Internet: https://www.fdp-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2016

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