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RHEINLAND-PFALZ/4338: Hahn-Verkaufsverfahren (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 10.03.2017

Hahn-Verkaufsverfahren

Martin Brandl: CDU-Fraktion wird Anhörung zum Hahn-Verkauf beantragen


Vor einigen Tagen hat die Landesregierung dem Landtag den notariell beurkundeten Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der HNA Airport Group GmbH über den Verkauf des Flughafens Frankfurt-Hahn übersandt. Die Abgeordneten können ihn derzeit vertraulich in den Räumen des Landtags einsehen. Darüber hinaus hat sie angekündigt, erneut ein "Hahn-Verkaufsgesetz" in den Landtag einzubringen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl, kündigt an, dass die CDU-Landtagfraktion hierzu eine Anhörung beantragen wird.

"Die CDU-Landtagfraktion hat großes Interesse an einem rechtssicheren Abschluss des Verkaufsverfahrens. Wir werden daher eine Anhörung beantragen, in der das vorgelegte Regelwerk näher untersucht werden soll.

Im Interesse der Menschen am Hahn, der dort ansässigen Unternehmen und zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze werden wir uns konstruktiv an einem zeitlich und organisatorisch angemessenen Ablauf der anstehenden parlamentarischen Schritte beteiligen. Wir haben daher gestern den Innenminister und die übrigen im Landtag vertretenen Fraktionen in einem Schreiben über unser Vorhaben einer Anhörung informiert. Sie können sich so bereits jetzt Überlegungen zu möglichen Sachverständigen und zu erörternden Fragestellungen machen.

Aus Sicht unserer Fraktion sind die dem Parlament vorgelegten Unterlagen nicht aussagekräftig genug, um den Verkauf tatsächlich bewerten zu können. Denn den Abgeordneten liegt bislang nur der Verkaufsvertrag selbst - und auch dieser ohne Anlagen - vor. Fehlende Unterlagen und mangelnde Transparenz mussten wir schon im ersten Verkaufsverfahren beanstanden. Wir haben daher weitere Unterlagen - etwa die Businesspläne - bei der Landesregierung angefordert.

Weiterhin haben wir den Innenminister um einen Hinweis dazu gebeten, wann aus Sicht der Landesregierung der zweite Plenardurchgang abgeschlossen sein sollte. Angesichts des bestehenden Diskussionsbedarfs in den Fraktionen, der durchzuführenden Anhörung und der dem Landtag noch zu übermittelnden Unterlagen wäre es hilfreich, wenn das Parlament dies in seine Planungen einbeziehen könnte."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. März 2017
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2017

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