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RHEINLAND-PFALZ/4671: Bundesverfassungsgericht bestätigt Versagen der Landesregierung (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 11.01.2018

Justiz / Berichterstattung Rheinpfalz

Christian Baldauf: Bundesverfassungsgericht bestätigt Versagen der Landesregierung


Die "Rheinpfalz" berichtet heute, dass vor Weihnachten ein mutmaßlicher Drogenhändler aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste, weil das Landgericht Landau ihm nicht fristgerecht den Prozess machen konnte. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:

"Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts stellt der Personalpolitik der SPD-geführten Landesregierungen ein vernichtendes Zeugnis aus. Dort heißt es, dass wegen der Personalausstattung eine rechtsstaatliche Verfahrensführung nicht mehr möglich war. Das ist ein Offenbarungseid. Er ist das Ergebnis einer höchst fragwürdigen Personalpolitik: Über Jahre haben sich die SPD-geführten Landesregierungen nicht darum gekümmert, den Mangel zu beheben, sondern nur darum, ihn einigermaßen gerecht zu verteilen. Sie haben Löcher gestopft, indem woanders neue gerissen wurden.

In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass die Strafkammern der ordentlichen Gerichte enorm überlastet sind. Aus der Justiz ist zu hören, dass bereits Hauptverhandlungstermine auf Samstage gelegt werden mussten, wegen zu langer Verfahrensdauern Strafen immer häufiger reduziert werden müssen, teilweise die Aufhebung von Haftbefehlen droht. Die CDU-Fraktion hatte daher in den zurückliegenden Jahren die Stellenkürzungen der SPD-geführten Landesregierungen in der Justiz immer abgelehnt. Wir erwarten, dass Minister Mertin im Rahmen der laufenden Haushaltsaufstellung spürbare Verbesserungen für die Justiz erreicht.

Bereits im Jahr 2015 mussten zwei mutmaßliche Drogendealer aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihnen wegen Personalmangels am Landgericht Koblenz nicht fristgerecht der Prozess gemacht werden konnte. Über den heutigen Artikel in der Rheinpfalz wurde zudem bekannt, dass das OLG Koblenz im Juni 2017 aus dem gleichen Grund einen Haftbefehl aufhob. Und nun gibt es den nächsten Fall, dieses Mal im Südbezirk.

Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich ein Recht der Bürger, dass ihr Fall von einem Gericht entschieden wird. Die Justiz kann sich deshalb die Anzahl der Verfahren nicht aussuchen. Die Staatsanwaltschaften wiederum sind zu Ermittlungen verpflichtet, wenn es den begründeten Verdacht auf eine Straftat gibt. Vor diesem Hintergrund hat der Staat die Pflicht, die Justiz personell so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben nachkommen kann. Wir werden dieses Thema weiter parlamentarisch aufarbeiten."


Hintergrund:

Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2017 (AZ. 2 BvR 2552/17) heißt es wörtlich:

"Insbesondere rechtfertigt die seit dem Jahre 2016 andauernde Belastungssituation der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz die zögerliche Verfahrensweise nicht. Diese ist nicht dem Beschwerdeführer, sondern ausschließlich der Justizverwaltung anzulasten, der es obliegt, die Gerichte in einer Weise mit Personal auszustatten, die eine rechtsstaatliche Verfahrensgestaltung erlaubt. Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht ist sie nicht nachgekommen und hat zusätzliche Richterstellen erst zu einem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, zu dem eine rechtsstaatliche Verfahrensführung bereits nicht mehr möglich war."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Januar 2018
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2018

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