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RHEINLAND-PFALZ/4812: Prozesskostenfonds stärkt Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 11.05.2018

Prozesskostenfonds der Landesregierung stärkt Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher


Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Binz ergab, dass der Prozesskostenfonds der Landesregierung ein wesentlicher Baustein ist, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Mithilfe des Fonds, der 50.000 Euro umfasst und durch die Landesregierung eingerichtet wurde, kann die Verbraucherzentrale Prozesse bestreiten. Dazu Katharina Binz, verbraucherschutzpolitische Sprecherin:

"Viele Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht allein gegen Unternehmen wehren. Ausgestattet mit der Möglichkeit, in letzter Konsequenz vor Gericht zu ziehen, kann die Verbraucherzentrale Verbraucherinnen und Verbrauchern mit dem Prozesskostenfonds aber zu ihrem Recht verhelfen. Dafür mahnt sie Unternehmen ab, die verbraucherschädliches Verhalten an den Tag legen. Im Zweifel zieht sie für Verbraucherinnen und Verbraucher auch vor Gericht. Bestünde der Fonds nicht, könnte die Verbraucherzentrale deutlich weniger Gerichtsverfahren führen. Denn in Gerichtsstreitigkeiten kommen für Anwalts- und Gerichtskosten schnell Beträge um die 10.000 Euro zusammen. Der Fonds der Landesregierung ist ein echter Gewinn für die Verbraucherinnen und Verbraucher."


Zum Hintergrund:

Die Verbraucherzentrale mahnte seit Bestehen des Fonds im Jahr 2013 in 20 Fällen Unternehmen erfolgreich ab. In allen 20 Fällen verpflichteten sich die Unternehmen eine bestimmte Handlung zum Nachteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu unterlassen. In sechs weiteren Fällen zog die Verbraucherzentrale mithilfe des Prozesskostenfonds vor Gericht, da die Unternehmen das verbraucherschädliche Handeln nicht unterlassen wollten. In fünf der sechs Fälle erhielt die Verbraucherzentrale Recht, in einem Fall zu 80 Prozent.

Die bestrittenen Verfahren und erfolgreichen Unterlassungserklärungen zeigen, dass der Fonds klare Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher hat: So wurden Unternehmen verpflichtet, die Energieeffizienzklasse beim Kauf auf korrekte Art anzugeben. Hier sorgte die Verbraucherzentrale mithilfe des Fonds für Transparenz am Markt. In einem anderen Fall warb ein Unternehmen mit dem Sparkassenlogo für seinen Geldautomaten und versteckte die Hinweise auf zu bezahlende Abhebeentgelte klein in einem Fließtext. Die Verbraucherzentrale sorgte mithilfe des Fonds dafür, dass das Unternehmen die Gebühren klar kennzeichnet und den Verbraucherinnen und Verbrauchern kein Nachteil entsteht.

Die detaillierten Ergebnisse der Anfrage finden Sie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage unter
https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6099-17.pdf.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Mai 2018
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2018

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