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RHEINLAND-PFALZ/5156: Politik in Leichter Sprache (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 24. Mai 2019

Politik in Leichter Sprache

Landtag veröffentlicht erstmals Parlamentsdebatte in Leichter Sprache


Erstmals hat der rheinland-pfälzische Landtag ein Plenarprotokoll in Leichter Sprache veröffentlicht. Dabei handelt es sich um das Protokoll über die Orientierungsdebatte zur Organspende, die Ende März im Parlament stattfand. Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit Vorreiter. Als "Leichte Sprache" wird eine einfache Sprache bezeichnet, die auf eine besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Sie soll das Verständnis von Texten insbesondere für Menschen erleichtern, die aus den verschiedensten Gründen Sprach- und Verständnisschwierigkeiten aufweisen.

"Wir wollen damit einen weiteren Beitrag leisten, politische Inhalte für jeden verständlich zu machen", sagte Landtagspräsident Hendrik Hering. Politik sei oftmals komplex und die verwendete Sprache kompliziert. Umso mehr sei es jedoch eine Verpflichtung, Sachverhalte so zu kommunizieren, dass sie auch von allen verstanden werden können. "So werden wir unserem Informationsauftrag für alle Menschen gerecht und können zur politischen Willensbildung wie auch zur gesellschaftliche Teilhabe beitragen", betonte Hendrik Hering.


Nur bei ausgewählten Debatten

Die jüngste Orientierungsdebatte mit dem Titel "Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation bei Organspende und Organtransplantation" eignete sich dabei in besonderem Maße für eine solche Übersetzung. Es handelte sich schließlich laut Hendrik Hering um ein Thema, das aufgrund des allgemeinen und aktuellen Interesses in seinen Grundsätzen im Parlament debattiert wurde. Und die Thematik betreffe jeden. Die Orientierungsdebatte wurde auch über einen barrierearmen Live-Stream mit Untertiteln angeboten und parallel dazu ein Gebärdendolmetscher online eingeblendet.

Zukünftig können bei ausgewählten Debatten und Themen Plenarprotokolle erneut in Leichte Sprache übersetzt werden.


Hintergrund Transplantationsgesetz:

Zum 1. April 2019 ist eine Gesetzesänderung zum Transplantationsgesetz in Kraft getreten, durch welche unter anderem Kontrollinstanzen eingesetzt werden, die den gesamten Organspendeprozess besser überwachen. Bislang sind bei uns Organentnahmen nur bei ausdrücklicher Zustimmung im Rahmen der sogenannten Entscheidungslösung erlaubt. In anderen europäischen Staaten weichen die gesetzlichen Regelungen teilweise erheblich vom deutschen Modell ab.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Mai 2019
Landtag Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2019

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