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RHEINLAND-PFALZ/5314: Landtag verabschiedet Änderungen am Bestattungsgesetz (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 11.12.2019

Landtag verabschiedet Änderungen am Bestattungsgesetz

Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit wird ermöglicht


Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute wichtige Änderungen am Bestattungsgesetz des Landes beschlossen. Hierzu erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Teuber:

"Das neue Gesetz ermöglicht, der Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit einen Riegel vorzuschieben. Denn die überwiegende Mehrheit unserer Grabsteine wird in asiatischen Steinbrüchen gewonnen, in denen Kinderarbeit immer noch an der Tagesordnung ist. Auch vor dem Hintergrund des gestrigen Tags der Menschenrechte und der Bundesdebatte zu einem Lieferkettengesetz setzen wir hiermit ein Zeichen. Kommunen und Kirchen als Träger der Friedhöfe erhalten nun die Möglichkeit, die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf Friedhöfen zu verbieten. Durch Änderungen in den jeweiligen Friedhofssatzungen können sie sicherstellen, dass einzig Natursteine verwendet werden, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Mit diesem Schritt setzt Rheinland-Pfalz ein eindeutiges Zeichen im Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit und setzt sich für eine Trauerkultur ohne Kinderleid ein."

Teuber sagt weiter: "Mit dem Gesetz wird die Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage verlängert, womit wir als Ampel-Koalition auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. Familienangehörige und Hinterbliebene leben oftmals weit entfernt, so dass sie große Distanzen zurückgelegen müssen, um zur Beerdigung oder Trauerfeier zu kommen. Durch die Änderung erhalten die Betroffenen überhaupt die Möglichkeit anzureisen und mehr Zeit, um würdevoll von den Verstorbenen Abschied zu nehmen. Zudem wird mit der Verlängerung den Notwendigkeiten von Pfarreien Rechnung getragen; Pfarrer stoßen oft an ihre Belastungsgrenze, da sie sich um immer größere Gemeinden kümmern müssen."

Teuber betont: "Zur heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs haben die Regierungsfraktionen auch eine Änderung eingebracht, um Bestattungen früher durchführen zu können, wenn dies aus kulturellen oder religiösen Gründen gewünscht ist. Bisher ist eine Bestattung innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Mit dem nun vorgesehen früher möglichen Bestattungszeitpunkt entsprechen die Regierungsfraktionen vor allem den Wunsch von jüdischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2019
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2019

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