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SAARLAND/2639: Angehörigen-Entlastungsgesetz - Eine notwendige finanzielle Entlastung für die Angehörigen (SPD)


SPD-Fraktion im Landtag des Saarlandes - Pressemitteilung vom 14. August 2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz - Jung: "Eine notwendige finanzielle Entlastung für die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen!"


Die Bundesregierung hat am Vormittag das Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro unterhaltspflichtig für ihre pflegebedürftigen Eltern werden. Dazu erklärt der pflegepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Magnus Jung:

"Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist eine notwendige finanzielle Entlastung für Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben. Damit nimmt sich die SPD einem klassischen Alltagsproblem der Menschen und einer echten Gerechtigkeitslücke in unserem Land an. Künftig soll endlich Schluss sein mit der würdelosen Situation, in der pflegebedürftige Angehörige den eigentlich nötigen Gang ins Pflegeheim möglichst lange hinauszögern, um die eigenen Kinder nicht mit den Kosten zu belasten. Es offenbart aber auch, dass sich die Pflegeversicherung in ihrer Ausgestaltung als Teil-Kasko-Versicherung nicht bewährt hat. Die SPD sieht weiterhin in der Einführung einer Bürgerversicherung einen notwendigen Schritt um die Kosten von Gesundheit und Pflege fairer zu verteilen.

Jung, der auch kommunalpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion ist, zeigt aber Verständnis für den Ruf der Kommunen nach finanzieller Kompensation: "Dazu muss im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine angemessene Lösung gefunden werden."

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Quelle:
SPD-Fraktion im Landtag des Saarlandes
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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