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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1840: Kommunen entscheiden frei über Beiträge für Straßenbau (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 03 - März 2012

Kommunen entscheiden frei über Beiträge für Straßenbau



Den Kommunen ist es künftig freigestellt, ob und in welcher Form sie ihre Bürger an den Kosten für Straßenbauarbeiten vor ihrer Haustür beteiligen. Während Union, Liberale und SSW in den Änderungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sahen, sprachen SPD, Grüne und Linke von einem "Wahlgeschenk an den ländlichen Raum".


Bislang waren Kommunen verpflichtet, von Bürgern oder Firmen Beiträge für den Straßenausbau vor ihrer Haustür zu kassieren, wenn diese davon profitierten. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass Gemeindevertreter in den Verdacht der Untreue gerieten, wenn sie keine Gebühren nahmen. Nun ist dieser Zwang aufgehoben - und die Gemeinden haben die Wahl, einmalige Beiträge oder wiederkehrende Beiträge von den Grundstückseigentümern zu verlangen, wie Innenminister Klaus Schlie (CDU) erläuterte.

Es sei unstrittig, dass Gemeindevertreter die Haushaltsrelevanz ihrer Entscheidungen besonders gut kennen, sagte Werner Kalinka (CDU). Schon jetzt gebe es etliche Gemeinden, die mehr oder weniger rechtswidrig ihre Straßen ausbauten, ohne ihre Bürger für Beiträge heranzuziehen, fügte Gerrit Koch vom Koalitionspartner FDP hinzu, während der SSW-Mann Lars Harms "ein Mehr an Entscheidungskompetenz" für die Kommunen begrüßte.

Der SPD-Abgeordnete Thomas Rother warf CDU und FDP hingegen vor, ihren "Feldzug gegen die Kommunen" fortzusetzen. Das Gesetz sei "unzureichendes Stückwerk", das keinen gerechten Ausgleich zwischen Stadt und Land schaffe. Andreas Tietze von den Grünen nannte es ungerecht, wenn bei einem Beitragsverzicht "begünstigte Bürger nicht belastet werden und die Ausbaumaßnahme von allen Bewohnern bezahlt wird". Heinz-Werner Jezewski von den Linken sah schon Vermieter "jubeln", weil sie wiederkehrende Beiträge auf die Mieter abwälzen könnten.

(Drucksachen 17/1600, /2266)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 03 im März 2012, S. 8
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2012