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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1906: Breite Mehrheit will Tierschutz in der Landesverfassung verankern (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 09 - Dezember 2012

Zu Schutz und Fürsorge verpflichtet
Breite Mehrheit will Tierschutz in der Landesverfassung verankern



Nach mehreren vergeblichen Anläufen steht der Schutz der Tiere als Staatsziel nun kurz vor Aufnahme in die Landesverfassung. Die von der FDP angeregte Ergänzung stieß bei allen Fraktionen auf breiten Zuspruch. Zehn Jahre nach Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz sei es Zeit, diesen Schritt auch im Norden nachzuvollziehen, sagte Heiner Garg (FDP) und forderte, der neue Artikel in der Landesverfassung müsse "mehr als ein Symbol" sein. Und: "Der Tierschutz darf sich nicht nur auf sogenannte Kuscheltiere beschränken, sondern er muss auch die Nutztiere im Auge haben."


Die tierpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sandra Redmann, betonte: "Jeder trägt Verantwortung" - etwa als Konsument tierischer Erzeugnisse, als Zoo- oder Zirkusbesucher, Jäger oder Haustierhalter. Und Innenminister Andreas Breitner (SPD) listete die nichtartgemäße Haltung, vermeidbare Leiden und die Zerstörung der Lebensräume als größte Herausforderungen des Tierschutzes auf.

Während Flemming Meyer (SSW) einen ethischen Wandel in der Bevölkerung ausmachte, der sich in der Verfassung widerspiegeln müsse ("Es ist den Menschen nicht mehr egal wie Tiere gehalten, transportiert oder gekennzeichnet werden"), unterstrich der Grünen-Abgeordnete Detlef Matthiessen, dass Tiere mit dem Verfassungsrang "von der Sache in die Mitgeschöpflichkeit wechseln". Dies sei bedeutsam für die Rechtsgüterabwägung vor Gericht, wo der Tierschutz derzeit einen schweren Stand habe.

"Die Verfassung ist kein Papiertiger", sagte Torge Schmidt von den Piraten und appellierte an die politisch Verantwortlichen, auch "glaubwürdig" zu handeln. Wie SPD, Grüne und SSW forderte er CDU und FDP auf, die Verfassungsänderung mit einem Klagerecht für Tierschutzverbände zu begleiten - hierüber wird der Landtag im Dezember diskutieren. Heiner Rickers (CDU) rief in diesem Zusammenhang dazu auf, die Interessen der Landwirtschaft nicht auszublenden: "Ein Problem ist natürlich, dass wir immer wieder Gefahr laufen, die Tierhaltung, die wir eigentlich verbessern wollen, in andere Länder mit geringeren Tierschutzstandards zu verlagern", warnte er.

Nach der beabsichtigten Änderung soll Artikel 7 der Landesverfassung künftig lauten: "Die natürliche Grundlage des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung." 2002 hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen, den Tierschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Deutschland war damit der erste EU-Staat, der dieses Staatsziel in der Verfassung verankerte.

Die Zweite Lesung bereiten die Ausschüsse für Innen und Recht sowie Umwelt und Agrar vor.

(Drucksache 18/283neu)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 09 im Dezember 2012, S. 3
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2013