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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1954: Öffentliche Petitionen stießen rasch auf Resonanz (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 03 - März 2013

Öffentliche Petitionen stießen rasch auf Resonanz



Mit der Öffentlichen Petition ermöglicht der Schleswig-Holsteinische Landtag noch mehr Bürgerbeteiligung. Seit dem 1. März kann jeder Bürger online die Petition eines anderen Petenten unterstützen. Bereits nach wenigen Stunden wurde das neue Angebot erstmals genutzt.


Die Öffentliche Petition ergänzt die bereits seit Oktober 2011 bestehende Online-Petition. Hierbei können Bürger ihr Anliegen mit einem Internet-Formular auf der Landtags-Homepage vorbringen. Seit Anfang März kann nun jeder Petent seine Forderung von anderen namentlich online mitzeichnen lassen. Die Unterstützer haben dafür sechs Wochen Zeit. Danach wird das Anliegen vom Petitionsausschuss beraten.

Das Ergebnis veröffentlicht der Ausschuss dann im Internet-Portal www.sh-landtag.de. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gültige E-Mail-Adresse. Gleich am ersten Tage hat eine Bürgerin aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg eine Öffentliche Petition vorgebracht: Sie sucht Unterstützer gegen das umstrittene "Fracking", die Förderung von Erdgas durch den Einsatz von Chemikalien.

Mit der Öffentlichen Petition nutzt das Parlament nun noch stärker das Internet für die politische Teilhabe, wie Landtagspräsident Klaus Schlie betont: "So können jetzt auch andere eine Person unterstützen, die eine Idee einbringt oder sich für etwas einsetzen will. Damit können wir hoffentlich noch mehr Menschen dafür gewinnen, sich an der Gestaltung ihres Landes zu beteiligen."

Nach den bereits gesammelten Erfahrungen mit der Online-Petition sieht der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Uli König, einen großen Bedarf für das neue Angebot. Denn rund ein Fünftel der Eingaben (92 von 476) seien 2012 bereits als Online-Petition eingereicht worden. "Die daraus entwickelte Öffentliche Petition ist jetzt auch ein politischer Seismograph für die Belange der Menschen", sagte König. "Ich sehe den großen Vorteil der Öffentlichen Petition darin, dass Bürger sich nun unabhängig von Wohnort oder den Arbeitszeiten zusammen hinter ein Anliegen stellen können. Sie müssen nicht mehr Sonnabendvormittag bei Nieselregen in der Innenstadt Unterschriften sammeln."

Der Landtag ist das vierte deutsche Parlament nach dem Bundestag, der Bremischen Bürgerschaft und dem Landtag von Rheinland-Pfalz, das die Öffentliche Petition einführt. Im vergangenen Jahr hatten sich Bürger vor allem mit Eingaben zum Strafvollzug, zum Aufenthaltsrecht für Ausländer, zu Rundfunkgebühren und Steuerproblemen an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt (siehe auch Bilanz im Kasten).


KASTEN
 
PETITIONSAUSSCHUSS ZIEHT ZWEI BILANZEN

Beim Petitionsausschuss sind im vierten Quartal des vergangenen Jahres (1. Oktober bis 31. Dezember) 128 neue Eingaben eingetroffen. Laut dem Ausschussbericht gingen von den behandelten 77 Petitionen zwölf Verfahren (15,6 Prozent) zugunsten der Petenten aus. 16 Eingaben (20,8 Prozent) endeten mit einem Teilerfolg, abgewiesen wurden 47 (61 Prozent). Die Schwerpunkte der Petitionen lagen in den Bereichen Inneres, Soziales und Justiz, bilanzierte der Ausschussvorsitzende Uli König, der den Quartalsbericht im Plenum kurz vorstellte. (Drs. 18/485)

Außerdem zog Köng eine kurze Bilanz des vergangenen Jahres. Demnach sind insgesamt 476 Petitionen eingegangen, 336 wurden vom Ausschuss abschließend behandelt. 77 Eingaben konnten im Sinne des Petenten abgeschlossen werden, "66 Fälle sind zumindest ein Teilerfolg der Petenten", sagte der Ausschussvorsitzende. Diese über 40 Prozent positiv abgeschlossenen Verfahren "sind Motivation und Ansporn, auch in diesem Jahr wieder gute Ergebnisse zu erzielen", so König.

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 03 im März 2013, S. 12
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages,
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Telefon: 0431/988-11 16
E-Mail: awk@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2013