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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2143: Prüfrecht für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 02 / Juni 2016
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Landesrechnungshof bekommt Prüfrecht für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen


Der Landesrechnungshof(LRH) bekommt ein Prüfrecht für die 685 Millionen Euro schwere Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Einstimmig verabschiedete der Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf der FDP. Bisher waren Vorstöße von CDU und Liberalen, Verteilung der Mittel vom LRH kontrollieren zu lassen, am Widerstand der Wohlfahrtsverbände und an unterschiedlichen Zusammensetzungen der Landesregierung gescheitert. Die Wohlfahrtsverbände empfanden Kontrollen der Rechnungsprüfer als Misstrauensvotum.
Tenor im Landtag: Das Prüfrecht führe zu mehr Transparenz und liege im Interesse der Menschen mit Behinderung. Es gehe darum, "einen der größten Einzeltitel im Landeshaushalt zu überprüfen" und zu sehen, ob "möglicherweise noch Luft im System ist", erläuterte Heiner Garg (FDP). Auch die Sozialdemokraten stimmten zu, nachdem sie das Prüfrecht jahrelang abgelehnt hatten. Der Kreise hätten es versäumt, so der Abgeordnete Wolfgang Baasch, ein eigenes Kontrollsystem aufzubauen. Hierfür hatten sie einen Zuschuss von 1,5 Millionen Euro erhalten. Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) rechnet mit weiter steigenden Ausgaben für die Eingliederungshilfe. Auch deshalb seien Kontrollen unabdingbar.

(Drucksache 18/4218)

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 02 / Juni 2016, S. 14
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2016

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