Der Landtag - Nr. 02 / Juni 2016
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein
Landesrechnungshof bekommt Prüfrecht für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Der Landesrechnungshof(LRH) bekommt ein Prüfrecht für die 685
Millionen Euro schwere Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen.
Einstimmig verabschiedete der Landtag einen entsprechenden
Gesetzentwurf der FDP. Bisher waren Vorstöße von CDU und Liberalen,
Verteilung der Mittel vom LRH kontrollieren zu lassen, am Widerstand
der Wohlfahrtsverbände und an unterschiedlichen Zusammensetzungen der
Landesregierung gescheitert. Die Wohlfahrtsverbände empfanden
Kontrollen der Rechnungsprüfer als Misstrauensvotum.
Tenor im Landtag: Das Prüfrecht führe zu mehr Transparenz und liege im
Interesse der Menschen mit Behinderung. Es gehe darum, "einen der
größten Einzeltitel im Landeshaushalt zu überprüfen" und zu sehen, ob
"möglicherweise noch Luft im System ist", erläuterte Heiner Garg
(FDP). Auch die Sozialdemokraten stimmten zu, nachdem sie das
Prüfrecht jahrelang abgelehnt hatten. Der Kreise hätten es versäumt,
so der Abgeordnete Wolfgang Baasch, ein eigenes Kontrollsystem
aufzubauen. Hierfür hatten sie einen Zuschuss von 1,5 Millionen Euro
erhalten. Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) rechnet mit weiter
steigenden Ausgaben für die Eingliederungshilfe. Auch deshalb seien
Kontrollen unabdingbar.
(Drucksache 18/4218)
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Quelle:
Der Landtag, Nr. 02 / Juni 2016, S. 14
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2016
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