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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2207: Pferdesteuer (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2018
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Pferdesteuer


Der Landtag hat im Februar einen Passus ins Kommunalabgabengesetz aufgenommen, der es den Kommunen untersagt, eine Pferdesteuer zu erheben. "Eine Steuer auf das Halten oder entgeltliche Nutzen von Pferden darf nicht erhoben werden", heißt es jetzt in dem Gesetz. Alle Fraktionen stimmten zu. In der Begründung wird die besondere Bedeutung des Pferdesports für Kinder, Jugendliche und Freizeitreiter betont: "Gerade im Geiste der landesverfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung der Förderung des Sports soll es nicht einzelnen Städten und Gemeinden überlassen bleiben, aus haushalterischen Überlegungen, den Reitsport durch Steuern zu belasten." Der Landtag reagierte damit auf einen Beschluss der Gemeinde Tangstedt im Kreis Stormarn, die im Juli 2017 als bislang einzige Kommune im Norden eine Pferdesteuer eingeführt hatte. Rund 500 Pferde wurden dort registriert, aber es wurden noch keine Steuerbescheide verschickt. Denn gegen die Abgabe von 150 Euro pro Pferd und Jahr haben Reiter eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 01 / März 2018, S. 31
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2018

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