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AGRAR/127: EEG-Novelle sichert Förderung von Biomasse und Biogasanlagen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Juni 2014

Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft

EEG-Novelle sichert Förderung von Biomasse und Biogasanlagen



Johann Saathoff, agrarpolitischer Sprecher;
Jeannine Pflugradt, zuständige Berichterstatterin:

Mit der heutigen Verabschiedung der EEG-Novelle 2014 sind die Weichen für einen umfassenden Vertrauensschutz für bestehende Biogas- und Biomethananlagen gestellt. Biomasse wird weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von erneuerbarer Energie leisten.

"Die Biogasbranche hat in der Vergangenheit stark zugelegt. Deutschlandweit gingen in den letzten fünf Jahren über 3800 neue Anlagen an das Netz. Deutschland ist bis heute Vorreiter in der Biogasbranche. Ein Ziel der EEG-Novelle ist es, die Kostendynamik zu durchbrechen. Rund 20 Cent kostet 1 kWh Biogasstrom. Windstrom dagegen kommt mit 5 bis 8 Cent aus. Deswegen fährt das heute verabschiedete Gesetz die Förderung für Bioenergie leicht zurück.

Dennoch ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, einen moderaten Ausbaupfad aufzuzeigen und gleichzeitig den Vertrauensschutz für Bestandsanlagen zu stärken. Bei der Übergangsregelung für Biogasanlagen, die in der Vergangenheit erweitert wurden, wird die förderfähige Strommenge auf 95 Prozent der am 31. Juli 2014 bestehenden installierten Leistung festgelegt. Blockheizkraftwerke (BHKW), die bisher Erdgas nutzten, können auch künftig zu den alten, das heißt höheren, Fördersätzen auf Biomethan umsteigen, wenn sie ausschließlich Biomethan aus bestehenden Gasaufbereitungsanlagen nutzen und für jedes "neue" BHKW ein "altes" BHKW außer Betrieb geht.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der Bedeutung von Biomasse und Biogasanlagen bewusst. Biogas kann und soll einen Teil der gesamtwirtschaftlichen Aufgabe "Energiewende" übernehmen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 422 vom 27. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2014