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BILDUNG/1185: Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich stärkt unsere Hochschulen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 10. Oktober 2014

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich stärkt unsere Hochschulen



Ernst Dieter Rossmann, bildungspolitischer Sprecher:

Heute behandelt der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Art. 91b GG. Mit dieser Änderung werden wir neue Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in der Wissenschaftsförderung eröffnen. Dies ist ein wichtiger Schritt insbesondere für die Hochschulen, denen weitere Maßnahmen zur Stärkung von Bildung, Wissenschaft und Forschung folgen müssen.

"Dieser Gesetzentwurf ermöglicht eine dauerhafte und institutionelle Förderung des Bundes im Bereich der Wissenschaftsförderung, wo bisher nur zeitlich befristete Projekte möglich waren.

Die Hochschulen sind das tragende Element unseres Wissenschafts- und Innovationssystems. Bund und Länder tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass wir die sie weiter stärken. Dieses Ziel hat oberste Priorität in unserer konkreten aktuellen Politik. Den Hochschulpakt als Beitrag des Bundes zur Bereitstellung von Studienplätzen führen wir fort. Auch die Finanzierung des Bundes für die Programmpauschalen zur Stärkung der Hochschulforschung muss weiter in voller Höhe den Hochschulen zugutekommen.

Mit der Reform des Grundgesetzes schaffen wir zugleich den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der Verabredung aus dem Koalitionsvertrag, dass der Bund die Hochschulen nachhaltig stärken kann und zwar mit mehr Mitteln - von der Grundfinanzierung über die gezielte Förderung von speziellen Hochschuleinrichtungen bis zur Personalausstattung mit wissenschaftlichem Nachwuchs.

Frühere Vorschläge zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich hatten den Fehler, dass sie nur auf die Förderung weniger Spitzenstandorte von internationalem Weltrang abzielten. Die von der SPD und der Koalition nun vereinbarte Änderung macht eine Förderung in der Breite wie in der Spitze der Hochschullandschaft möglich. Sie ermöglicht zudem eine bessere Förderung der engen Zusammenarbeit von außeruniversitären und hochschulischen Forschungseinrichtungen über die ganze Breite von Lehre, Wissenschaft und Forschung.

Die gemeinsam verabredete Reform erweitert die Perspektiven in einem wichtigen Teilbereich der Bildungspolitik und ermöglicht mehr Kooperation von Bund und Ländern. Alle wissen aber auch, dass dies für die SPD noch nicht die ganze Lösung ist, weil nach unserer Auffassung das Kooperationsverbot in Wissenschaft und Bildung umfassend abgeschafft werden muss. Wir sehen uns darin breit unterstützt von einer engagierten und kritischen Öffentlichkeit, von Eltern, Lehrkräften, SchülerInnen, von Gewerkschaften und Wirtschaft, von Fachverbänden und Wissenschaft. Die SPD wird dieses gemeinsame Ziel nicht aufgeben. Wir müssen aber erkennen, dass wir für mehr gegenwärtig noch keine 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat finden können. Der heute debattierte Gesetzentwurf markiert deshalb für uns einen wichtigen weiteren Schritt zum Ziel, aber noch nicht das Ende unserer Ziele und Anstrengungen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 628 vom 10. Oktober 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2014