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BILDUNG/1509: Ausbau der Ganztagsbetreuung auch ökonomisch sinnvoll


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. März 2019

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Ausbau der Ganztagsbetreuung auch ökonomisch sinnvoll


Oliver Kaczmarek, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher:

Die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung "Zwischen Bildung und Betreuung. Volkswirtschaftliche Potenziale des Ganztags-Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter" belegt, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht nur einen positiven Effekt auf die Bildung junger Menschen hat, sondern auch mit Blick auf die gesamte Volkswirtschaft ökonomisch sinnvoll ist. Mit einer verlässlichen Betreuung haben Eltern bessere Möglichkeiten zu arbeiten. Kinder erhalten eine gezieltere Förderung und ihre Bildungschancen können sich verbessern. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Investitionen in den Ausbau der Ganztagsbetreuung durch höhere Staatseinnahmen refinanzieren werden.

"Die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung unterstreicht: Eine soziale Politik ist auch ökonomisch sinnvoll.

Mit der jüngsten Änderung des Grundgesetzes ist das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung gefallen. Mit dem Digitalpakt stellen wir unter Beweis, wie eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Bildung aussehen kann. Jetzt wollen wir den nächsten entscheidenden Schritt machen, indem Bund und Länder mit einer Offensive für den Ganztag den Rechtsanspruch in der Grundschule auf Ganztagsbetreuung verwirklichen.

Die Studie der Bertelsmann-Stiftung unterstützt die Anstrengungen der SPD-Bundestagsfraktion, den Ausbau der Ganztagsbetreuung voran zu treiben. Für uns ist eine gute Ganztagsschule eine Frage der Gerechtigkeit. Sie erhöht die Bildungschancen aller Kinder und sie erhöht die Chancengleichheit. Der soziale Hintergrund entscheidet in der Ganztagsschule weniger über den Bildungserfolg, als ohne Ganztag. Eltern können Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. März 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2019

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