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BILDUNG/976: Koalitionsfraktionen lehnt Entfristung von Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz ab


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. November 2012

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Koalitionsfraktionen lehnt Entfristung von Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz ab



Anlässlich der Ablehnung des Gesetzentwurfs der SPD-Bundestagsfraktion zur dauerhaften Entfristung des Paragraph 52a Urhebergesetz, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion René Röspel:

Es ist erschreckend, wie die Bundesregierung ohne Weitsicht bei wichtigen Fragen für Hochschule, Forschung und Lehre agiert. Jüngstes Beispiel ist das anstehende Auslaufen des Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz. Dieser Paragraph ermöglicht es, kleine Teile eines veröffentlichten Werkes sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen zugänglich zu machen. Eine für Unterricht, Lehre und Forschung unverzichtbare Regelung, die allerdings zum wiederholten Male bis Ende des Jahres befristet ist.

Bereits vor der parlamentarischen Sommerpause hat die SPD-Bundestagsfraktion einen abstimmungsreifen Gesetzentwurf zur dauerhaften Entfristung des Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz in den Bundestag eingebracht. Die SPD-Bundestagsfraktion will die Regelung dauerhaft entfristen und so Rechtssicherheit für Studierende wie Lehrende schaffen. Allerdings verharrt Schwarz-Gelb noch im analogen Zeitalter und hat bislang eine fortschrittliche Lösung verhindert. Immerhin kann die Bundesregierung offenbar dem gemeinsamen Druck von SPD und Wissenschaft nicht länger standhalten und plant die Einbringung einer Mini-Urheberrechtsreform: die Geltung der bisherigen Regelung soll erneut verlängert und lediglich befristet werden.

Es muss in einer modernen Wissensgesellschaft möglich bleiben, kleine Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu vervielfältigen und etwa in einem Semesterapparat zur Verfügung zu stellen. Der Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz hat sich bewährt. Wir brauchen keine erneute Befristung unter Verweis auf laufende Gerichtsverfahren. Was wir eigentlich bräuchten, ist eine bildungs- und forschungsfreundliche Reform des gesamten Urheberrechts. Eine dauerhafte Entfristung des Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz wäre ein guter erster Schritt in diese Richtung.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1210 vom 7. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2012