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ARBEIT/1044: Lohndumping durch Fremdpersonal - Den Missbrauch von Werkverträgen stoppen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Lohndumping durch Fremdpersonal: Den Missbrauch von Werkverträgen stoppen



Anlässlich des SPD-Antrags "Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen" erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD- Bundestagsfraktion Annette Kramme: Mit dem Antrag Missbrauch von Werkverträgen stoppen wollen wir Lohndumping durch den Einsatz von Fremdpersonal bekämpfen. Wir wollen klarer fassen, was ein echter und was ein Schein-Werkvertrag ist und die Sanktionen bei falscher Etikettierung verschärfen. Auch Schein-Selbständigkeiten sollen klarer definiert werden. Betriebsräte sollen mehr Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung und beim Personaleinsatz bekommen.

Schlachtereien, Lebensmitteldiscounter und Paketzusteller - in zahlreichen Branchen nimmt die Zahl der Beschäftigten zu, die nicht der Stammbelegschaft angehören, sondern einen Arbeitsvertrag bei einer Drittfirma besitzen. Werkverträge haben in der arbeitsteiligen deutschen Gesellschaft eine lange Tradition, jedoch werden sie zunehmend von Arbeitgebern genutzt, um die Personalkosten zu reduzieren. Gruppen von Arbeitnehmern oder Solo-(Schein)Selbstständige werden als Fremdpersonal in Unternehmen neben der eigentlichen Stammbelegschaft eingesetzt beziehungsweise ganze Betriebsteile ausgegliedert. Lohndumping, mangelnder sozialer Schutz der Beschäftigten und die Umgehung der Mitbestimmung sind die Folge. Prekäre Beschäftigung nimmt immer neue Formen an.

Kaum ist die Regulierung der Leiharbeitsbranche und Einführung eines Mindestlohnes für Leiharbeiter umgesetzt, missbrauchen Arbeitgeber Werk-, Dienst-, oder Geschäftsbesorgungsverträge nicht nur als Instrument der Personalflexibilisierung sondern vor allem um die Lohnkosten zu reduzieren. Diesem Missbrauch muss begegnet werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der klare Kriterien zur Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beinhaltet, die Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte für Fremdpersonal in den Unternehmen ausweitet und Sanktionen bei Missbrauch festschreibt. Sofern kein eigenständiges Werk erstellt wird und das Werkvertragsunternehmen in den regulären Produktionsablauf eingebunden ist, handelt es sich um "Scheinwerkverträge". Diese neue Form der prekären Beschäftigung muss unterbunden werden, da sie nur einem Zweck dienen: dem Lohn- und Sozialdumping.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 174 vom 19. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2013