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ARBEIT/1111: Tarifeinheitsgesetz - Solidarisches Miteinander im Betrieb


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. März 2015

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Tarifeinheitsgesetz: Solidarisches Miteinander im Betrieb


Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

Tarifautonomie, Streikrecht und Tarifeinheit sind für uns ein hohes Gut. Mit dem Tarifeinheitsgesetz, das am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird, soll der Grundsatz der Tarifeinheit geregelt und dadurch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert werden. Das Streikrecht bleibt unangetastet.

"Das Tarifeinheitsgesetz kommt dann zur Anwendung, wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und es zu Konkurrenz kommt. Bei solch einer Tarifkollision darf es nicht dazu führen, dass ein ganzer Betrieb lahm gelegt wird und das solidarische Miteinander in Betrieben gefährdet wird. Deswegen legt das Tarifeinheitsgesetz Auflösungswege vor, die möglichst wenig in das Gefüge der Sozialpartner eingreifen, und gleichzeitig zu einer guten Lösung für eine starke Arbeitnehmerschaft führen. Der Gesetzentwurf wurde heute am Donnerstag von der Regierung eingebracht.

Wir wollen Tarifeinheit zukünftig nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip regeln. Im Fall einer Tarifkollision gilt dann der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Das ist gerecht, weil damit diejenigen Tarifkräfte gestärkt werden, die die Verhandlungen im Sinne des gesamten Betriebes führen. Die Interessen der Minderheitsgewerkschaften schützen wir mit Verfahrensregeln und Anhörungsrechten.

Und klar ist auch: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall wäre es am besten, wenn sich konkurrierende Gewerkschaften vor den Tarifauseinandersetzungen zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 151 vom 5. März 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2015

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