Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. April 2012
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Auch Anhebungen des Grundfreibetrages müssen gegenfinanziert werden
Zu den neuesten Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zur Entwicklung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
Die SPD wird sich natürlich einer begründeten und verfassungsrechtlich gebotenen Erhöhung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer nicht verweigern.
Auch nach den neuesten Berechnungen des Bundesfinanzministeriums bleibt es jedoch dabei: Die Anhebung des Grundfreibetrages ist eine dauerhafte Erhöhung des strukturellen öffentlichen Defizites; sie kann nur dann durchgeführt werden, wenn sie durch entsprechende dauerhafte Entlastungen in den Haushalten des Bundes und der Länder gegenfinanziert wird.
Sozialdemokratisch geführte Bundesländer und das Land Baden-Württemberg haben in einer Entschließung im Bundesrat vorgeschlagen, dafür den Spitzensatz bei der Einkommensteuer anzuheben. Das wäre ein gangbarer Weg, vorgeschriebene Erhöhungen des Grundfreibetrags zu finanzieren.
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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 486 vom 27. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2012