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FINANZEN/1586: Verfassungsrichter billigen Euro-Rettungsschirm und stärken Budgethoheit des Bundestages


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. März 2014

Arbeitsgruppe: Finanzen

Verfassungsrichter billigen Euro-Rettungsschirm und stärken Budgethoheit des Bundestages



Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Die Billigung des Euro-Rettungsschirms durch das Bundesverfassungsgericht untermauert die Verlässlichkeit der EU-Stabilisierungspolitik. Der Bundestag muss dabei allen neuen Hilfskrediten zustimmen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM gebilligt und bestätigt, dass der Bundestag allen neuen Hilfskrediten in jedem Fall zustimmen muss. Dass diese Auffassung des Bundestages nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, untermauert das Vertrauen in die Verlässlichkeit der europäischen Rettungspolitik und bedeutet eine Stärkung des Bundestages.

Die Verfassungsbeschwerden der notorischen Euro- und Europaskeptiker von Gauweiler bis zur Linkspartei waren häufig nicht zulässig, ansonsten unbegründet. Entscheidend ist, dass die Budgethoheit des Bundestages gewahrt bleibt.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer Baustein in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Euro-Rettung. Die Hilfsmaßnahmen zur Euro-Stabilisierung müssen in den innerstaatlichen demokratischen Prozess eingebunden sein. Künftig gilt es die Europäische Dimension zu erschließen und die rein innerstaatliche Betrachtung zu überwinden. Als nächster Schritt muss die Stärkung der europäischen Demokratie folgen. Der Bedeutungszuwachs Europas nicht nur in währungs- und geldpolitischen Fragen, sondern auch in anderen Feldern, muss durch eine umfassende Demokratisierung der EU-Politik begleitet werden."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 134 vom 19. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2014