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FINANZEN/1665: Kleinanlegerschutzgesetz stärkt den Gründerstandort Deutschland


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. April 2015

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für Existenzgründungen

Kleinanlegerschutzgesetz stärkt den Gründerstandort Deutschland


Christian Flisek, Beauftragter für Existenzgründungen;
Jens Zimmerman, zuständiger Berichterstatter:

Das heute im Bundestag verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz schafft wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für das Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) in Deutschland. Damit profitieren von dem Gesetz nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch die Gründerinnen und Gründer.

"Das Kleinanlegerschutzgesetz zeigt, dass finanzieller Verbraucherschutz und Förderung von jungen Unternehmen und Startups kein Widerspruch sein muss. Mit den Regelungen schaffen wir eine faire Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und Schutz vor unseriösen Finanzprodukten.

Das Crowdinvesting hat sich zu einer wichtigen Finanzierungsmöglichkeit für Startups und junge Unternehmen entwickelt. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz schafft die SPD-Bundestagsfraktion nicht nur mehr Rechte für Kleinanleger, sondern sendet auch positive Signale an die Gründerszene, an digitale Startups und an Crowdfunding-Plattformen.

Mit dem Gesetz erhöhen wir die Schwelle für die Befreiung von Prospektpflichten von einer Million Euro auf zweieinhalb Millionen Euro. Damit können nun auch größere Crowdinvesting-Projekte von der Prospektpflicht ausgenommen werden, ohne dass das Risiko für den einzelnen Anleger größer wird. Denn durch die vereinbarten Höchstgrenzen von maximal 10.000 Euro für private Einzelanleger wird das finanzielle Risiko für den einzelnen Kleinanleger in Grenzen gehalten. Für Kapitalgesellschaften wiederum gelten diese Anlagegrenzen nicht, so dass die wichtige Funktion von Ankerinvestoren erhalten bleibt.

Der Werbung für solche Anlageprodukte setzen wir enge inhaltliche Grenzen. Mit einem klaren, deutlichen und einfach formulierten Warnhinweis auf dem Produktinformationsblatt stellen wir sicher, dass Kleinanleger über das finanzielle Risiko aufgeklärt werden. Eine Werbebeschränkung für bestimmte Medien wird es nicht geben. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass der gesamte Geschäftsprozess auch online abgewickelt werden kann, so dass es nicht zu einem Medienbruch kommt. Im Gegenzug haben wir zur Stärkung des Verbraucherschutzes ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeführt.

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat die SPD-Bundestagsfraktion einen hervorragenden Kompromiss gefunden, Crowdinvesting-Projekte künftig weiter zu fördern und gleichzeitig den Verbraucherschutz deutlich zu stärken."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 330 vom 23. April 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2015

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