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FINANZEN/1757: Steuerbetrug durch manipulierte Kassen wird erschwert


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. Dezember 2016

Arbeitsgruppe: Finanzen

Steuerbetrug durch manipulierte Kassen wird erschwert


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Andreas Schwarz, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag verabschiedet heute das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Damit machen wir einen wichtigen ersten Schritt hin zu einer effektiveren Bekämpfung von Steuerbetrug mit manipulierten Kassen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dabei einige wesentliche Verbesserungen an dem Gesetzentwurf erreicht.

"Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Steuerbetrug mit manipulierten Kassen. Durch diese Art von Betrug fallen jedes Jahr Steuern in Milliardenhöhe aus. Das schadet nicht nur dem Fiskus, sondern allen steuerehrlichen Unternehmern, die Wettbewerbsverzerrungen durch Betrüger ausgesetzt sind.

Nach dem Gesetz müssen elektronische Kassen ab dem Jahr 2020 über eine manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Außerdem erhält die Finanzverwaltung mit der Kassen-Nachschau ein neues Instrument der Steuerkontrolle: Damit können Prüfer des Finanzamtes zukünftig unangekündigte Kontrollen bei Unternehmen durchführen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Beratungen einige wesentliche Verbesserungen erreicht: Bei elektronischen Kassen führen wir eine Verpflichtung zur Belegausgabe ein. Elektronische Kassen müssen zukünftig beim Finanzamt angemeldet werden. Dadurch erhöht sich das Risiko für Betrüger, entdeckt zu werden. Finanzämter können schon ab dem 1. Januar 2018 Kassen-Nachschauen durchführen - und damit zwei Jahre früher als im Entwurf vorgesehen. Mit diesen Verbesserungen schließen wir Sicherheitslücken des Gesetzentwurfs, die auch der Bundesrat bemängelt hatte.

Mit dem Gesetz wird ein erster und wichtiger Schritt gemacht. Wir haben uns für noch wirkungsvollere Mittel beim Kampf gegen Steuerbetrug eingesetzt und, neben einer Registrierkassenpflicht, gefordert, das einzig bisher vorhandene System zur Sicherung von Kassen, das sogenannte INSIKA-Verfahren, gesetzlich zu ermöglichen. Die Union und das Bundesfinanzministerium haben das blockiert. Wir haben uns deshalb auf eine Evaluierung geeinigt und werden nachsteuern, wenn sich innerhalb der nächsten vier Jahre Bedarf dafür ergibt."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 799 vom 15. Dezember 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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