Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


EUROPA/1548: Ungarn muss Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkennen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. März 2017

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Ungarn muss Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkennen


Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ungarn wegen der Inhaftierung und Abschiebung von zwei Bangladeschis zur Zahlung einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Ungarn weigert sich nun diese Strafe anzuerkennen. Die SPD-Bundestagsfraktion verurteilt die Reaktion Ungarns.

"Die Reaktion der ungarischen Regierung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist inakzeptabel. Damit stellt Ungarn nicht nur das Gericht, sondern auch alle Grundwerte des Europarates und der Europäischen Union in Frage. Ungarn muss das Urteil des Gerichtes anerkennen.

Die ungarische Regierung befindet sich damit in schlechter Gesellschaft mit Russland, Aserbaidschan und Großbritannien. Wenn Mitgliedstaaten des Europarates und der Europäischen Union die universellen Grundwerte, wie Wahrung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, in Frage stellen, käme dies einem Dammbruch gleich. Ungarn muss seine Haltung zum Urteil schnell überdenken, um sich in Zukunft nicht ins außenpolitische Abseits zu begeben."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 132 vom 15. März 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang