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GESUNDHEIT/748: Glücksspielsucht - Bundesregierung verzockt den Spielerschutz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 17. April 2013

Arbeitsgruppe: Gesundheit

Glücksspielsucht: Bundesregierung verzockt den Spielerschutz



Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion "Suchtprävention im Rahmen der Novelle der Spielverordnung" erklärt die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Die Bundesregierung will keinen Spielerschutz. Das soll aber außer der Automatenwirtschaft niemand wissen. Damit der FDP nicht einmal mehr reine Lobbypolitik vorgeworfen wird, nennt das federführende Bundeswirtschaftsministerium die Verschlechterungen im Entwurf der Novelle der Spielverordnung einfach "Verbesserungen".

Das beste Beispiel dafür sind die Automatenfunktionen: In den letzten Jahren hat die Automatenwirtschaft mit suchtverstärkenden Automatenfunktionen, wie sogenannten Autostarttasten und dem Punktespiel, die Suchtgefahr verschärft und dabei Regelungslücken in der aktuellen Spielverordnung ausgenutzt. Doch statt mit einer Klarstellung solche Funktionen zu verbieten, will die Bundesregierung die Suchtverschärfung nun nachträglich legalisieren - und nennt das "Eindämmen". Letzteres ist jedoch durch eine Legalisierung nicht möglich: Entweder sind Autostarttasten und Punktespiel erlaubt oder sie sind es nicht.

Nicht besser sieht es bei der von der Bundesregierung angekündigten personenungebundenen Spielerkarte aus, die - außer der Automatenwirtschaft - niemand will. Alle Suchtexperten verweisen darauf, dass nur eine personalisierte Spielerkarte Verbesserungen bringen kann, wie es sie zum Beispiel in Norwegen längst gibt. Selbst die Forderung des Bundesrates, zumindest das "Anstreben" einer personengebundenen Spielerkarte im Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze festzuschreiben, hat die Bundesregierung abgelehnt.

Die Bundesregierung ignoriert zahlreiche Empfehlungen des Evaluierungsberichtes zur letzten Spielverordnung, darunter die Einführung einer Tagesgewinn- und Verlustgrenze. Auch eine von Suchtexperten geforderte Senkung der möglichen Gewinne und Verluste an den Automaten sowie eine Verlangsamung des Spiels und eine Entleerung der Geldspeicher bereits nach einer Stunde zur Prävention der Dauerbespielung lehnt die Bundesregierung ab. Was bleibt, ist das übliche bei dieser Bundesregierung: Etikettenschwindel. Das wird auch daran deutlich, dass jetzt angekündigte Neuregelungen, wie die Reduzierung der Automaten in der Gastronomie, nicht vor dem Jahr 2018 greifen sollen.

Das ist nicht hinnehmbar, denn die Entwicklung ist dramatisch. Der Anteil der jungen Männer zwischen 18 und 20 Jahren, die in den letzten 12 Monaten an Geldspielautomaten gezockt haben, hat sich seit 2007 mehr als verdreifacht. 52 Prozent der Spielerinnen und Spieler in Spielhallen geben an, dass sie die Kontrolle über das Spielen an gewerblichen Geldspielautomaten verloren haben. Es gibt in Deutschland hochgerechnet rund 500 000 pathologische Glücksspieler. Zwei Drittel haben Schulden, 18,2 Prozent davon mehr als 25.000 Euro. Die Einnahmen mit den Geldspielautomaten - und damit die Verluste der Spieler - sind seit 2007 um über 30 Prozent auf über vier Milliarden Euro im Jahr gestiegen. Vor diesem Hintergrund ist es ein Skandal, dass das FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium die Mittel für die Glücksspielprävention um fast 90 Prozent seit 2010 gesenkt hat.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 471 vom 17. April 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2013