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INNEN/2242: Die Extremismusklausel muß weg


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. April 2012

AG Strategien gegen Rechtsextremismus

Die Extremismusklausel muß weg



Zum Festhalten von Bundesministerin Schröder an der Extremismusklausel erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:

Trotz der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Dresden will Familienministerin Schröder vorerst nicht auf die umstrittene Extremismusklausel verzichten. Das Gericht hatte die Klausel am Mittwoch für nichtig erklärt. Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für alle Vereine und Verbände, die sich Tag für Tag für Demokratie und gegen Rechtsextremismus einsetzen. Sie sollten zur Gewährung von staatlichen Zuschüssen eine Erklärung unterschreiben, daß sich sie selbst und auch ihre Partner zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das war dem Gericht zu unbestimmt.

Aus dem Urteil kann es jetzt nur eine Konsequenz geben: Die Einstellung der Extremismusklausel. Ministerin Schröder muß umgehend auf die Einforderung dieser Erklärung verzichten. Weiterhin muß sofort den Vereinen und Verbänden, die wegen der Verweigerung der Unterschrift bisher keine Zuschüsse erhalten haben, das Geld nachgezahlt werden. Schon eingegangene Erklärungen müssen sofort vernichtet werden. Zudem sollte die Bundesregierung prüfen, wem sie Geld für Gutachten zahlt. Sie hatte ein Gutachten beauftragt, das die Verfassungsmäßigkeit der Extremismusklausel attestiert.

Ob sich eine Vereinigung oder eine Institution noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befindet, entscheiden in Deutschland immer noch die Gerichte und nicht eine Unterschrift auf einem Blatt Papier. Diese grundlegende Tatsache unserer Verfassung mißachtet die Familienministerin Schröder mit der erzwungenen Unterschrift unter die Extremismuserklärung.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 488 vom 27. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2012