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INNEN/2460: Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren - mehrfache Staatsbürgerschaft ermöglichen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Migration und Integration

Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren - mehrfache Staatsbürgerschaft ermöglichen



Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion Rüdiger Veit:

Der Optionszwang muss endlich abgeschafft werden. Wir möchten, dass die hier geborenen Kinder deutsche Staatsbürger werden - mit allen Rechten und Pflichten. Das werden wir nur schaffen, wenn wir den Zwang zur Entscheidung zwischen zwei Staatsbürgerschaften abschaffen.

Die derzeitige Regelung ist ein Kompromiss, der allein deshalb geschlossen wurde, weil sich die damalige rot-grüne Koalition mit ihrer konsequenten Forderung nach doppelter und mehrfacher Staatsangehörigkeit nicht gegen den unionsdominierten Bundesrat durchsetzen konnte: Wird ein Kind in Deutschland geboren und hält sich ein Elternteil als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn es volljährig wird, muss es sich aber zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen ausländischen Staatsangehörigkeit seiner Eltern entscheiden. Hat es sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Dieses Verfahren behindert die Integration. Es bringt Jugendliche in unnötige Loyalitätskonflikte. Ihre Heimat und ihre Lebenswirklichkeit finden sie in Deutschland. Gleichzeitig fühlen sich viele von ihnen den kulturellen Traditionen des Herkunftslandes ihrer Eltern verpflichtet. Deren Staatsbürgerschaft aufzugeben, kann als Akt der Abkehr von eigenen Traditionen missverstanden werden und fällt ihnen daher oftmals schwer. Könnten sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, entstünde kein Schaden - auch die Anhörung im März dieses Jahres ergab keinerlei Hinweise auf mögliche Nachteile. Wir können nicht einerseits die geringen Einbürgerungszahlen beklagen und andererseits junge Menschen faktisch aus der deutschen Staatsbürgerschaft heraus drängen.

Das Optionsmodell schafft außerdem überflüssige Bürokratie. Es beinhaltet ein aufwändiges und fehleranfälliges Verfahren und wirft zahllose Rechtsprobleme auf. Die Anhörung des Innenausschusses im März dieses Jahres hat gezeigt: Die Verwaltung wird personell überlastet und inhaltlich überfordert. Das müssen wir ändern.

Im Übrigen fordern wir das Bekenntnis zu doppelter beziehungsweise mehrfacher Staatsbürgerschaft nicht nur bei hier geborenen Menschen, sondern auch für die Einbürgerung. Ein Ausländer, der sich einbürgern lässt, soll seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben müssen. Das ist in den meisten europäischen Staaten längst üblich. Und auch bei uns ist dies bei mehr als 50 Prozent der Einbürgerungen bereits heute der Fall, weil es diverse gesetzliche Ausnahmen gibt.

Das konsequente Bekenntnis zu doppelter Staatsangehörigkeit würde Ungleichbehandlungen beseitigen und endlich mit dem veralteten staatsrechtlichen Dogma der Verhinderung von Mehrstaatigkeit brechen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 670 vom 5. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013