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INNEN/2485: Masterplan gegen Rassismus und Rechtsextremismus


SPD-Pressemitteilung 394/13 vom 2. August 2013

Yasemin Karakasoglu und Thomas Oppermann: Masterplan gegen Rassismus und Rechtsextremismus



Yasemin Karakasoglu und Thomas Oppermann, beide Mitglieder des Kompetenzteams von Peer Steinbrück, haben heute folgenden Masterplan gegen Rassismus und Rechtsextremismus vorgestellt, den sie nach der Bundestagswahl auf den Weg bringen wollen.

Wir wollen eine offene und tolerante Gesellschaft, in der Rassismus keinen Platz hat. Wechselseitiger Respekt ist eine wichtige Voraussetzung für unsere Demokratie. Rassismus und Rechtsextremismus stellen diese Werte in Frage. Das dürfen wir nicht akzeptieren.

Rassismus und Rechtsextremismus sind leider Alltag in Deutschland. Rassismus beschränkt sich nicht nur auf Rechtsextreme und äußert sich auch nicht nur durch körperliche Gewalt. Rassistische Diskriminierungen gibt es auf der Suche nach einem Arbeitsplatz oder nach einer Wohnung. Und täglich werden rund 45 Straftaten mit rechtem Hintergrund begangen, davon zwei bis drei unter Einsatz von Gewalt. Jahrelang konnte die rechtsextremistische Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" unerkannt ihre schrecklichen Taten verüben. Wir konnten unsere Mitbürger nicht schützen. Ein solcher Vorfall darf sich nie wiederholen. Aber auch jeder Fall des Alltagsrassismus ist einer zu viel.

Wir wollen unsere Demokratie verteidigen und werden daher nach der Bundestagswahl einen Masterplan gegen Rassismus und Rechtsextremismus auf den Weg bringen.

Ziel ist es, das Rückgrat unserer Gesellschaft durch Bildung und Aufklärung zu stärken. Wir wollen aktives Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus und für Demokratie ermuntern und unterstützen. Und unsere Sicherheitsbehörden wollen wir so reformieren, dass wir von Rassismus bedrohte Menschen besser schützen können.

Inhalte und Ziele

Die Erfahrung mit Aktionsplänen der Vergangenheit zeigt, dass die Handlungsfelder eines Masterplans klar definiert sein müssen. Eine Konzentration auf klar umrissene Handlungsfelder ist wirkungsvoller als der Versuch, in allen Bereichen gleichzeitig tätig zu werden.

Im Rahmen des Masterplans wollen wir Polizei und Justiz für Rassismus und Rechtsextremismus weiter sensibilisieren, die Zivilgesellschaft stärken und die Menschen durch Bildung schon von klein auf gegen Rassismus und Rechtsextremismus immunisieren.

Andere Bereiche, in denen auch eine Diskriminierung stattfindet, wie zum Beispiel das Arbeitsrecht wollen wir unabhängig von diesem Masterplan bearbeiten.


1. Polizei, Justiz und Verfassungsschutz

Ziel:
Polizei und Justiz sollen rassistisch motivierte Taten adäquat bearbeiten können, sie sollen Diskriminierungen schnell erkennen und unterbinden.

Maßnahmen:

- Mehr Diversität bei der Personalauswahl und interkulturelle Kompetenz

- Untersuchung von vorurteilbehafteten Einstellungsmustern in der Polizei

- Verbindliche Verankerung von Menschenrechtsbildung in Aus- und Fortbildung

- Überarbeitung der Opferstatistik

- Bundeseinheitliche Richtlinien bei der Anzeige rassistisch motivierter Straftaten

- Erfassungssystem für rassistische Straftaten bis zum Abschluss des (Straf-)Verfahrens

- Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde-/ Clearingstelle für mögliches Fehlverhalten bei Polizei und Justiz

- Überprüfung gesetzlicher Vorschriften, die zu diskriminierendem Handeln führen können


2. Stärkung der Zivilgesellschaft gegen Rassismus

Ziel:
Die von Rassismus und Rechtsextremismus Betroffenen sollen in die Lage versetzt werden, sich gegen Rassismus und Rechtextremismus zu wehren. Zivilgesellschaftliches Engagement muss an der Basis gestärkt werden, damit nicht Rassismus und Rechtextremismus, sondern ein tolerantes und demokratisches Miteinander entstehen kann.

Maßnahmen:

- Verstetigung der Finanzierung für Programme gegen Rechtsextremismus

- Effizientere Programmstruktur durch eine zentrale Regiestelle zur Qualitätskontrolle und für fachlichen Austausch sowie durch eine Zusammenbindung der vorhandenen Programme

- Ausreichende Finanzierung der Bundeszentrale für politische Bildung sichern,

- Extremismusklausel abschaffen

- Zivilgesellschaftliche und staatliche Aussteigerprogramme evaluieren und fördern

- Begegnungsprojekte


3. Bildung

Ziel:
Bildung ist die Basis für den Kampf gegen Rassismus und Rechtextremismus. Wir wollen zudem die Gründe für Rassismus und Rechtextremismus ermitteln und Diskriminierung im Bildungssystem selbst offenlegen.

Maßnahmen:

- Bildung zu Menschenrechten und Demokratiefähigkeit sowie antirassistische Bildung vom Elementarbereich an in allen Bereichen des Bildungssystems etablieren, insbesondere in den Lehrer- und Erzieherausbildungsmodulen, in Schulgesetzen sowie in den Schulcurricula verankern

- Bundesweiter Ausbau von präventiven Projekten in Schulen (Beispiel: "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage")

- Weitere Entwicklung und Verbreitung von Materialien für die Menschenrechtsbildung

- Systematische Überprüfung von Curricula und Lehrbüchern mit Blick auf diskriminierende Stereotype, Darstellung deutscher Kolonialgeschichte etc.

- Einrichtung von Beschwerdestellen gegen Diskriminierung in Bildungseinrichtungen

- Studien zum Thema 'Institutionelle Diskriminierung an Schulen' (u.a. Einstellungen von in Bildungsinstitutionen Verantwortlichen zu sprachlich-ethno-kultureller Vielfalt erheben, Selektionsmechanismen entlang dieser Differenzlinien offen legen)

Struktur:
In allen Phasen der Konzipierung und Durchführung des Masterplans muss sowohl die Zivilgesellschaft als auch die Wissenschaft eingebunden werden. Die wissenschaftliche Begleitung trägt auch dazu bei, eine Informationsbasis für die konkreten Handlungsempfehlungen zu schaffen. Politisch wird die Konzipierung und Durchführung des Masterplans unter Führung des Bundesinnenministers hochrangig verankert werden. Zur Unterstützung wird ein Koordinierungsstab eingerichtet und Mittel für Gutachten und wissenschaftliche Studien zur Verfügung gestellt.

Für die Umsetzung des Plans sind konkrete Fristen und klare Zuständigkeits- und Ressourcenzuordnung notwendig.

Der Masterplan wird in fünf Phasen erarbeitet und durchgeführt:

1. Identifikation der Kernthemen und Fragestellungen für den Konsultationsprozess

2. Konsultation der Zivilgesellschaft und Wissenschaftliche Gutachten

3. Zwischenergebnisse formulieren

4. Zweite Konsultationsphase (Feed-Back der Zwischenergebnisse)

5. Verabschiedung des Plans

Klar ist:
Eine offene und tolerante Gesellschaft kommen nicht von allein. Wir müssen etwas dafür tun. Der Masterplan ist ein Beitrag dazu. Er gehört zu einer der ersten Maßnahmen, die wir nach der Bundestagswahl umsetzen wollen.

Rassismus und Rechtsextremismus dürfen in Deutschland keinen Platz haben.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 394/13 vom 2. August 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2013