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INNEN/2619: Starker europäischer Datenschutz für ein starkes digitales Europa


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. Juni 2014

Arbeitsgruppen: Inneres, Digitale Agenda

Starker europäischer Datenschutz für ein starkes digitales Europa



Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter:

Grundrechte müssen in einer digitalisierten Welt nicht nur als Abwehrrechte gegenüber dem Staat, sondern auch als Schutz vor unkontrollierter Datensammelei privater Unternehmen verstanden werden.Die Datenschutz-Grundverordnung muss jetzt zügig mit dem Ziel eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts verhandelt werden.

"Wir begrüßen die Ankündigung von Bundesinnenminister de Maizière auf der heutigen Konferenz zu Datenschutz und Datensicherheit, durch den Vorschlag von Öffnungsklauseln wieder Bewegung in die Ratsverhandlungen zur europäischen Datenschutzverordnung bringen zu wollen. Die bisher geforderte generelle Herausnahme des Öffentlichen Sektors aus der Datenschutz-Grundverordnung und eine Konzentration auf eine Regelung für den Wirtschaftsbereich hätten nur zur Blockade geführt.

Wir brauchen eine starke einheitliche Datenschutz-Grundverordnung sowohl für den öffentlichen als auch für den wirtschaftlichen Bereich und Öffnungsklauseln, die höhere nationale Standards im öffentlichen Bereich ermöglichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Datenschutz-Grundverordnung jetzt zügig mit dem Ziel eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts zu verhandeln.

Bei den weiteren Verhandlungen zu einer europäischen Datenschutzgrundverordnung müssen der Ministerrat, die Kommission und das Europäische Parlament nun an einem Strang ziehen. Der Schutz der Informations- und Kommunikationsfreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben gerade in der digitalen Welt hohe Priorität und dürfen nicht ausgehebelt werden. Umso mehr, als es kaum noch einen Lebensbereich gibt, der nicht von der Digitalisierung erfasst ist.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 der europäischen Grundrechtecharta dürfen in der digitalen Welt nicht mehr als reine Abwehrrechte gegenüber dem Staat verstanden werden. Europäische Bürgerinnen und Bürger müssen gleichermaßen vor der Datensammelei durch private Unternehmen geschützt werden."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 390 vom 23. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2014